Schmerzensgeld bei erheblichen motorischen und geistigen Entwicklungsstörungen des Kindes nach groben Behandlungsfehlern bei der Geburtsleitung
Gleich mehrere Behandlungsfehler bei der Geburt Den Ärzten im Krankenhaus sind bei der Geburtsleitung mehrere Behandlungsfehler unterlaufen. Sie haben das CTG (Herztonwehenschreibung) falsch ausgewertet und hätten der Mutter viel früher darlegen müssen, dass eine Kaiserschnittentbindung sinnvoll sein kann (relative Indikation). Sodann hat der medizinische Sachverständige dargelegt (dieser Wertung hat sich