Schmerzensgeld (100.000,- €) für Schockschaden beim miterlebten Tod eines Angehörigen
Irreversibles posttraumatisches Belastungssyndrom nach miterlebten Autounfall In diesem Fall ging es darum, dass die Klägerin bei dem von ihr miterlebten Autounfall und Tod ihres Ehemanns ein irreversibles posttraumatisches Belastungssyndrom erlitten hatte; außerdem stellten sich fortdauernde Depressionen ein. Üblicherweise gibt es in Deutschland beim Tod eines Angehörigen sehr wenig Schmerzensgeld in