Wird sehr zögerlich reguliert, muss das Schmerzensgeld erhöht werden!
Das Oberlandesgericht München hat einer Geschädigten aus einem Verkehrsunfall, nämlich aus einem vom Unfallgegner verursachten Frontalzusammenstoß, wegen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 112.000 € zugesprochen. Die Geschädigte leidet erheblich unter den schwerwiegenden Folgen des Unfalls. Sie erlitt eine Gehbehinderung und muss einen Gehstock benutzen, auch leidet sie