Haftung des Krankenhauses für den Beratungsarzt (Konsiliararzt)
In diesem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH Urteil vom 21.01.2014, Az.: VI ZR 78/13) erlitt die Patienten eine Thrombose im Gehirn. Die Patientin, vormals Polizistin, ist schwerstbehindert. Sie ist vom Krankenhaus selbst und von einem Konsiliararzt behandelt worden. Ein Konsiliararzt kann intern oder extern für ein Krankenhaus tätig werden. Er