Aufsichtspflichten in einem Schwimmbad und Beweislastfragen
Der Sachverhalt ist tragisch: Die zum Zeitpunkt des Badeunfalls zwölfjährige Klägerin macht gegen die beklagte Gemeinde immateriellen und materiellen Schadensersatz wegen eines Badeunfalls in einem von der Gemeinde betriebenen künstlichen Badesee geltend. Der Badesee ist naturnah gestaltet. Das Wasser ist trüb. Das Hauptbecken des Schwimmbads beinhaltet einen etwa neun Meter