Arztfehler bei zwingend notwendiger Maßnahme
Klägerin war die Ehefrau des verstorbenen Patienten. Dieser litt unter zahlreichen Erkrankungen, auch unter solchen des Herzens, etwa unter undichten Herzklappen. Er hatte auch schon einen Herzinfarkt erlitten und eine Bypassoperation hinter sich gebracht. Seitdem absolvierte er jährlich eine Kontrolluntersuchung. Nach zwölf Jahren verschlechterte sich sein Zustand. Nach mehreren Behandlungen