Schmerzensgeldanspruch des in einem Heim lebenden hirngeschädigten Kindes
Der Behandlungsfehler: Die Konstellation dieses Geburtsschadensfalls ist ungewöhnlich. Die Schädigung fand nicht in einem Krankenhaus statt, sondern verantwortlich war ein niedergelassener Frauenarzt. Der Kläger befand sich zum Zeitpunkt der Behandlungsfehler (die News stellt nur den groben Behandlungsfehler dar) in seiner Mutter, diese hatte am Ende der Schwangerschaft bei ihrem Gynäkologen