Schädel-Hirn-Trauma
€ 150.000,- Schmerzensgeld für 66-jährige Frau
Die zur Zeit des Unfalls 66-jährige Klägerin saß als angeschnallte Beifahrerin in einem Pkw, als das Fahrzeug in einer Rechtskurve mit einem entgegenkommenden Wagen, der auf die Gegenfahrbahr geraten ist, zusammenstieß. Die Parteien waren sich einig, dass die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs grundsätzlich haftet. Streit bestand allerdings über die Höhe.