Schmerzensgeldes ist taggenau zu berechnen
„Schmerzensgeld ist taggenau zu berechnen“, so lautet der Leitsatz der Sentenz des Landgerichts Frankfurt vom 17.7.2019 – 2-24 O 246 /16. Der Ansatz, Schmerzensgeld taggenau zu berechnen, ist relativ neu. Entwickelt haben diesen Rechtsgedanken die Fachanwälte für Verkehrsrecht und Spezialisten für Personenschadensrecht Cordula und Michel Schah Sedi, sowie Professor Dr.