Haftung für extrem langsames Fahren
An einer Ampelkreuzung fuhren die beiden am Unfall beteiligten Fahrzeuge bei Grün ein. Das eine Fahrzeug fuhr jedenfalls nicht schneller als 50 km/h, das andere, das zuvor in die Kreuzung eingebogen war, schlich mit zehn Stundenkilometern. Die Fahrzeuge kollidierten. Das Landgericht Heidelberg entschied – sachverständig beraten -, dass den Schleicher