Aufklärung
Der Lauf der Verjährung beginnt in Arzthaftungssachen sofort, wenn dem Patienten bekannt ist, dass überhaupt keine Aufklärung erfolgt ist.
Einbringen eines Blasenkatheters gemäß Facharztstandard?Auf jeden Fall erfolgte keine Aufklärung vorher! In diesem Fall ging es darum, dass dem Patienten anlässlich einer Darmoperation (Darmkrebs) ein Blasenkatheter gelegt worden ist. Dieser ließ sich später nicht ohne weiteres ziehen, weil er vermutlich intraoperativ fixiert worden war. Deshalb war eine zweite Operation erforderlich.