Arzthaftungsrecht
Verjährungshemmung durch Einreichen des Antrags bei der Schlichtungstelle für Arzthaftpflichtfragen
In diesem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um einen Patienten, der im Jahre 2007 von einer infizierten Zecke gebissen worden war und eine Borreliose entwickelt hatte und hierdurch seither schwer beeinträchtigt ist. Der behandelnde Orthopäde hatte den Zeckenbiss nicht erkannt, so dass eine Heilung nicht mehr möglich war. So