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Schlagwort: Zukunftsschaden

Uneingeschränkte Ersatzpflicht für Zukunftsschäden
Abfindungsvergleich

Uneingeschränkte Ersatzpflicht für Zukunftsschäden

Einen durch einen Verkehrsunfall oder einen Behandlungsfehler Geschädigter hat Anspruch auf Ersatz seiner zukünftigen Schäden. Es besteht aber die Gefahr, dass Verjährung eintritt und solche Schäden nicht mehr geltend gemacht werden können. Das gilt es zu verhindern. Zu diesem Zwecke muss der Haftpflichtversicherer den Anspruch entweder in einer Weise anerkennen

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Haftung der Rettungsleitdienststelle
Behandlungsfehler

Dauerhafte Lähmung des Arms nach Geburtsschaden

Der geschädigte Patient (Kind) war Opfer eines Geburtsschadens. Aufgrund eines Behandlungsfehlers erlitt er während der Geburt eine Armplexusparese, also eine durch Nervenschädigungen hervorgerufene dauerhafte Lähmung des Arms. In diesem Fall ist der Arm praktisch funktionslos, dies für den Rest des Lebens. Ein handwerklicher Beruf kann nicht aufgenommen werden. Insgesamt ist

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Auch höchste Pflegekosten müssen übernommen werden
Feststellungsantrag

Auch höchste Pflegekosten müssen übernommen werden

Die Geschädigte ist nach einem Verkehrsunfall aufgrund ihrer Verletzungen schwerstgeschädigt (Hirnschäden). Dies verursacht außerordentlich hohe Pflegekosten. Für das Jahr 2014 waren dies, wie man der Entscheidung entnehmen kann, etwa 170.000 €. Der Verkehrsunfall liegt 15 Jahre zurück. Wenn man die Pflegekosten der Vergangenheit überschlägt ergeben sich 2.100.000 Euro. Die Geschädigte

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Ärztepfusch bei Kreuzbeinfraktur
Arzthaftung

Ärztepfusch bei Kreuzbeinfraktur

Die Klägerin fiel auf ihr Gesäß. Sie begab sich daraufhin wegen der anhaltenden Schmerzen erst in ambulante Behandlung, dort wurde keine bildgebende Untersuchung durchgeführt, stattdessen acht Infiltrationen. Sodann begab sie sich in ein Krankenhaus. Die dortige Röntgenuntersuchung verlief ergebnislos. Daraufhin begab sie sich in ein Institut, das ein MRT durchführte

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Zusätzliche Feststellungsklage nach einem gerichtlichen Vergleich ist nicht zulässig
Feststellungsantrag

Zusätzliche Feststellungsklage nach einem gerichtlichen Vergleich ist nicht zulässig

Nach einem Verkehrsunfall hatten die Parteien vor Gericht einen Vergleich geschlossen, bei dem der Haftpflichtversicherer des Schädigers sich gegenüber dem Unfallopfer verpflichtete, den Ersatz zukünftiger Schäden zu ersetzen. Soweit und auch eigentlich so gut. Das Unfallopfer verlangte dann den Ausgleich für Zuzahlungen zu Arztrechnungen. Dem kam der Versicherer nach und

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