Das sollten Sie wissen!
Höheres Schmerzensgeld
mit spezialisierten
Rechtsanwälten
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Alles rund ums Schmerzensgeld
Schmerzensgeld - wie viel erhalte ich?
- Wie wird Schmerzensgeld berechnet?
- Helfen Schmerzensgeldtabellen?
- Welche Faktoren spielen eine Rolle
- Sie sind Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt?
- Sie fragen sich, wie hoch Ihr Schmerzensgeld sein könnte?
Zufriedenstellende Schmerzensgeldbeträge sind außerordentlich schwer zu ermitteln. Schmerzensgeldtabellen helfen nur bedingt weiter. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Dauerschaden, dauernde Entstellungen oder psychische Beeinträchtigungen erhöhen den Anspruch. Die Beeinträchtigungen müssen gegenüber Versicherern oder Gerichten sorgfältig vorgetragen werden, um den optimalen Betrag durchzusetzen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist übrigens vererblich!
Schmerzensgeldbeträge
Schmerzensgeld
Der Begriff „Schmerzensgeld“ geht fehl, weil er Glauben machen will, dass ein Ausgleich oder eine Genugtuung mit Geld für erlittene oder noch erleidende Schmerzen und Nachteile, Entstellungen oder Behinderungen möglich ist. Das ist es nicht. Zum einen schon von der Sache selbst her (Der Bundesgerichtshof sagt zu Recht: „Es gibt insoweit keine wirkliche Wiedergutmachung“) zum anderen aufgrund der Tatsache, wie mit Schmerzensgeld in Deutschland umgegangen wird. Das ist beschämend! Beschämend ist, dass Geschädigte in den meisten Fällen als Bittsteller behandelt werden, beschämend sind dann aber auch die Beträge, um die sie „bitten“ müssen.
Schmerzensgeldbeträge – ein Beispiel
Ein anschauliches und gleichzeitig grundlegendes Beispiel: Ein junger Mann verliert durch einen Autounfall oder einen ärztlichen Behandlungsfehler ein Bein. Die Rechtsprechung hat für den Verlust eines Beins zum Teil schon den Betrag von 20.000,- Euro als ausreichend erachtet, also vier Richtergehälter. Es gibt Entscheidungen, die höher ansetzen. Ein Landgericht hat im Jahre 2002 für den Verlust des linken Beins 90.000,- Euro für angemessen erachtet. Da das Urteil schon älter ist, ist die Geldentwertung hinzuzurechnen (Indexanpassung), so dass von einer Summe von knapp 110.000,- Euro auszugehen ist.
Das klingt viel, es soll aber auch viel ausgleichen, sehr viel. Was hat der Geschädigte wirklich davon? Rechnen Sie diesen Betrag auf den Tag genau um, dann wissen Sie, was wir meinen.
Schmerzensgeld richtig berechnen
Der 19-Jährige hat nach der deutschen Sterbetafel noch 59 Jahre zu leben. Das ist ein ungenauer Wert, der die Fortschritte der Medizin und Technik nicht berücksichtigt – wie sollte er auch. Es bestehen ja noch weitere Ungenauigkeiten; etwa die Geldentwertung und aber gegensätzlich auch der Geldzuwachs der Entschädigungssumme. Nehmen wir aber diesen Wert als Grundlage, so ergeben sich als verbleibende Restlebenszeit 21.535 Tage. Taggenau ergibt sich damit ein Entschädigungsbetrag von 5,11 Euro.
Das ist nicht ausreichend. Dafür übernimmt niemand Ihren Einkauf, Sie können davon kein Auto zur zügigeren Fortbewegung oder den Einkauf unterhalten; davon können Sie sich kein Abendessen leisten. Es ist geringes Gegengewicht dazu, dass Sie die Verletzung täglich, ja, stündlich vor Augen haben. Selbst zehn oder zwanzig Euro pro Tag wären wenig. Umgerechnet (zurückgerechnet) auf eine Entschädigungssumme ergeben sich Beträge, die in Deutschland nur für schwerste Schäden mit Beteiligung des Gehirns (Zerstörung der Persönlichkeit) zugesprochen werden. So kann es schlichtweg nicht weiter gehen.
Viele unserer Kollegen haben niedrige Schmerzensgeldbeträge bereits verinnerlicht und stellen deren Höhe nicht mehr in Frage. Wir sehen es als unsere Aufgabe, gegen diesen unglaublichen Missstand mit allen Kräften anzukämpfen. Wir führen Richtern oder Sachbearbeitern der Schadensregulierer Ihr individuelles Schicksal vor Augen und lassen uns nicht mit Schmerzensgeldtaxen aus Tabellenwerken abspeisen.
Rechtsanwalt Rouven Walter sagt dazu:
Schmerzensgeldbeträge aus Schmerzensgeldtabellen spiegeln nicht Ihr individuelles Leid wieder. Es geht bei uns immer um Ihre konkrete Situation. Ihr persönliches Schicksal muss allen an der Schadensregulierung beteiligten Personen vor Augen geführt werden.
Schmerzensgeld – Bemessungsfaktoren
Die Suche nach dem angemessenen Schmerzensgeldbetrag ist nicht so simpel, wie viele nicht auf Personenschäden spezialisierte Rechtsanwälte meinen.
Der Knackpunkt des „Schmerzensgeldrechts“ ist:
Jeder Fall ist unterschiedlich, selbst bei „gleicher Verletzung“. Bei der Ermittlung der Anhaltspunkte für ein angemessenes Schmerzensgeld schauen viele Anwälte lediglich in Tabellen, in denen Urteile von Gerichten abgedruckt sind, die ähnliche Verletzungen betreffen.
Diese in den Schmerzensgeldtabellen abgedruckten Entscheidungen sind oftmals schon veraltet und betreffen selbstredend stets einen anderen Menschen, einen anderen Sachverhalt, wie könnte es auch anders sein.
Nutzen Sie den kostenlosen Erstkontakt
Rufen Sie uns unverbindlich an! Wir besprechen mit Ihnen die Situation und geben Ihnen eine grobe Einschätzung.
Oder senden Sie uns eine Anfrage zu Ihrem Personenschaden über unser Kontaktformular.
Faktoren der Schmerzensgeld-Bemessung
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes müssen sämtliche Faktoren berücksichtigt werden, auch die der Schmerzen selbst:
- Handelt es sich um einen Dauerschmerz, tritt er auch nachts auf, wie intensiv ist der Schmerz, wie sehr beeinträchtigt er mein Leben, welche Medikamente muss ich nehmen, welche Nebenwirkungen (etwa Abhängigkeit) haben diese Medikamente?
- Beeinträchtigt der Schaden meinen Alltag – und wenn ja, wie intensiv?
- Kann ich meine Hobbys noch ausüben?
- Kann ich Sport treiben?
- Muss ich aufgrund meiner Verletzung (beispielsweise beim Gelenkersatz der Hüfte) jetzt regelmäßig viel Sport ausüben?
- Habe ich meinen Freundeskreis verloren?
- Sind meine Chancen auf Heirat und Gründung einer Familie vermindert?
- Ist meine Zeugungs- oder Gebärfähigkeit beeinträchtigt oder zerstört?
- Ist mein Sexualleben eingeschränkt?
- Sind entstellende Narben verblieben
- Ist meine Berufswahl eingeschränkt?
- Kann ich meinen Beruf noch ausüben?
- Ist meine Erwerbsfähigkeit eingeschränkt?
- Darf ich noch mit dem Auto fahren?
- Habe ich psychische Beeinträchtigungen?
- Habe ich Angst vor Folgebehandlungen?
- Hat sich mein Wesen verändert?
- Wie sehr setzt mir die Sorge um das eigene Schicksal zu?
- Habe ich Angst um die Zukunft meiner Familie?
Rechtsanwalt Dr. Lovis Wambach sagt dazu:
Wir werden unter allen Umständen für Sie den maximalen Schmerzensgeldbetrag aushandeln. Wir lassen uns nicht abwimmeln.