"Als Fachanwalt für Medizinrecht habe ich diesen Fall verfolgt und war auch bei drei mündlichen Verhandlungen anwesend", sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lovis Wambach.
Der Fußballprofi Ivan Klasnic litt unter eingeschränkter Nierenfunktion. Auch bekam er immer wieder Schmerzmittel, wie es bei Fußballprofis wohl üblich ist, damit sie trotz Verletzungen spielen können. Schmerzmittel sind der Nierenfunktion nicht zuträglich; diese wurde immer schlechter. Trotz ärztlicher Überwachung ist nicht erkannt worden, dass sich die Werte immer weiter verschlechterten. Als dann zufällig die Nierenerkrankung festgestellt wurde, war der Schaden schon so groß, dass alsbald eine Niere transplantiert werden musste. Die erste Niere von der Mutter wurde sofort wieder abgestoßen. Die zweite Niere vom Vater arbeitete bis 2016. Seither muss der Kläger zur Dialyse und wartet auf sein drittes Spenderorgan.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es grob behandlungsfehlerhaft gewesen sei, aufgrund der erhöhten Nierenwerte den Kläger nicht Jahre vorher zu behandeln.
Ein grober Behandlungsfehler ist ein Fehler, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf, weil er gegen die elementaren Regeln der Medizin verstößt. Er führt zur Umkehr der Beweislast. In einem etwaigen Berufungsverfahren müsste die Behandlerseite beweisen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf dem Behandlungsfehler beruhen. Die Gegenseite erwägt das. Das wird sehr schwierig.
Ein Fußballprofi erhält anscheinend nicht mehr Schmerzensgeld, weil er ein Promi ist. Das wird an der Höhe, besser gesagt an dem niedrigen Betrag (durchaus aber im Rahmen des üblichen; das Gericht ist hier nicht zu schelten) des Schmerzensgeldes deutlich.
Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten auch eine Genugtuung verschaffen; in erster Linie soll es aber dazu dienen, dem Geschädigten einen angemessenen (billigen) Ausgleich für die erlittenen Schäden zu verschaffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) formulierte den Ausgleichsgedanken dahingehend, dass der Schädiger dem Geschädigten über den Vermögensschaden (der Verdienstausfall ist bei Klasnic sicher hoch, bestimmt mehr als das Zehnfache des Schmerzensgeldbetrags) hinaus das Leben schwer gemacht hat und nun durch seine Leistung des immateriellen (nichtvermögensrechtlichen) Schadensersatzes (Schmerzensgeld) helfen soll, es ihm im Rahmen des Möglichen wieder leichter zu machen.
Auf den ersten Blick könnte man sagen, dass der Betrag von 100.000, Euro nicht unerheblich ist. Dann muss man aber bedenken, dass sowohl der Vater, als auch die Mutter jeweils ein Organ eingebüßt haben. Es gibt zwar in Deutschland kein eigenes Angehörigenschmerzensgeld, doch muss sich dieser Umstand zumindest Schmerzensgeld erhöhend auswirken.
Darüber hinaus muss man folgendes bedenken. Klasnic ist 37 Jahre alt. Ein Mann von 37 Jahren hat nach der Sterblichkeitstabelle (Sterbetafel) statistisch zum heutigen Zeitpunkt noch 41,8 Jahre zu leben. Das sind 15.257 Tage. Er erhält also 6,55 Euro pro Tag. Da relativiert sich die Höhe des immateriellen Ersatzes. Jeden Tag eine preiswerte Pizza am Imbiss ohne Getränk oder eine kleine Pizza mit Getränk. Das scheint mir kein gleichwertiger Ersatz zur Kompensation der erlittenen Lebensbeeinträchtigungen.
Auf etwas anderes möchte ich aufmerksam machen. Das gab den Anlass, diese News zu schreiben: Gegenüber dem Weser-Kurier (01.04.2017) sagte der EX-Werder-Arzt Götz Dimanski: „Dieses Urteil hat mich völlig überrascht und enttäuscht.“ Enttäuscht kann ich gerade noch nachvollziehen aus der Perspektive des Arztes, bei dem Wort überrascht bin ich aber auch perplex.
Die Verteidigung des Herrn Doktor Dimanski besteht ja darin, die Schuld an andere Ärzte weiterzugeben. Dazu meine ich als Fachanwalt für Medizinrecht: Klar ist, dass ein Nierenspezialist die Krankheit hätte eher erkennen können; ab einem bestimmten Wert muss aber jeder Arzt aufwachen, auch ein Sportmediziner.
Schon bei dem Prozessauftakt im Jahre 2009, den ich mir aus Interesse als Prozessbeobachter angesehen hatte, hat das Landgericht zu erkennen gegeben, dass es der Auffassung ist, dass ein Behandlungsfehler durchaus in Betracht kommt. Der damalige Vorsitzende, der Richter Uwe Boysen, sagte, dass er sich vorstellen könne, dass auch ein grober Behandlungsfehler in Betracht käme, weil die Nierenwerte immer weiter angestiegen sind, es also keine Phase gab, in der die Werte sich normalisiert oder gebessert hätten. Eine strikte Kurve nach oben. Ab einem gewissen Wert, so sagte er, sei dann auch ein grober Fehler möglich. Welcher Wert das genau sei, müsse mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen geklärt werden.
Herr Dimanski war auch dort. Das weiss ich noch genau. Im Gegensatz zu mir hat er anscheinend nicht zugehört oder nicht zuhören wollen, schon damals nicht.
Das Urteil ist nicht veröffentlicht worden.
Bei Wikipedia wird der Fall so dargestellt:
Dezember 2020: Einigung auf 4 Millionen Schadensersatz
Wie der Presse zu entnehmen ist, haben sich jetzt Ende Dezember 2020 die Parteien nach monatelangen Verhandlungen auf 4.000.000,- Euro Schadensersatz geeinigt.
Mit dem Vergleich ist der Prozess nun in der 2. Instanz nach fast 14 Jahren beendet worden. Der Hauptposten der Vergleichssumme ist Verdienstschaden. Das Schmerzensgeld hatte das Landgericht Bremen auf 100.000,- Euro taxiert.
Höhe von Schmerzensgeldern
Informieren Sie sich in unserer Schmerzensgeldtabelle.
Unsere Erklärvideos zu Schmerzensgeld und Schadensersatz u.a. zu den Themen:
Schmerzensgeldbemessung:
Schmerzensgeld – wie viel erhalte ich?
Verdienstausfallschaden:
Erwerbsschaden richtig berechnen!