Schmerzensgeldtabellen –
so viel Schmerzensgeld steht Ihnen tatsächlich zu
Auf dieser Seite erfahren Sie unter anderem
- was eine Schmerzensgeldtabelle ist und welche Schmerzensgeldtabellen es gibt,
- wie der Anspruch auf Schmerzensgeld z.B. nach einem Unfall oder Ärztepfusch mittels Schmerzensgeldtabelle eingeordnet wird und
- inwieweit Vorsicht bei der Anwendung solcher Schmerzensgeldtabellen geboten ist, damit Ihnen als geschädigte Person kein finanzieller Nachteil entsteht.
Themenübersicht
1. Was ist eine Schmerzensgeldtabelle?
Eine Schmerzensgeldtabelle ist eine Sammlung von Urteilen in denen über die Höhe des Schmerzensgeldanspruches entschieden wurde. Dieser Schmerzensgeldkatalog listet die Ergebnisse meist sortiert nach ähnlichen Verletzungsbildern auf. Oft geht es um Fälle aus dem Bereich Unfall und Arzthaftung.2. Welche Schmerzensgeldtabellen gibt es?
Die eine, allgemeingültige Schmerzensgeldtabelle für Geschädigte gibt es nicht. Genauso wie es auch keinen funktionierenden „Schmerzensgeldrechner“ gibt, obwohl dies im Internet immer wieder behauptet wird. Die bekanntesten Schmerzensgeldtabellen in der Rechtspraxis sind:- Schmerzensgeldtabelle Hacks, Ring, Böhm (sogenannte ADAC-Schmerzensgeldtabelle, da vom ADAC herausgegeben). Die Tabelle ist in Buchform und auf CD-Rom erhältlich.
- Beck`sche Schmerzensgeldtabelle. Diese von Rechtsanwalt Andreas Slizyk bearbeitete Tabelle unterscheidet Schadensfälle nach Verletzungsart (unter gleichartigen Verletzungen aufsteigend nach der Höhe des Schmerzensgeldes sortiert), alltäglichen (zum Beispiel Schleudertrauma bzw. HWS-Distorsion) sowie besonderen Verletzungen (Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Mobbing etc.) und ist als Buch wie auch online verfügbar. Herausgeber ist der Beck-Verlag (daher Beck`sche).
- Celler Schmerzensgeldtabelle: Diese Tabelle wird vom Oberlandesgericht Celle online veröffentlicht. Sie ist von deutlich geringerem Umfang als die ersten beiden anderen Tabellen.
- „Schmerzensgeld“ von Jaeger und Luckey, Luchterhand Verlag, Buch zum Thema Schmerzensgeld mit Schmerzensgeldtabelle im Anhang
3. Gibt es eine rechtsverbindliche Schmerzensgeldtabelle?
Nein, es gibt keine rechtsverbindliche Schmerzensgeldtabelle. Außergerichtlich wie auch vor Gericht kann der Ersatz der Schäden für Ihre Beeinträchtigungen und Schmerzen völlig unabhängig von irgendeiner Schmerzensgeldtabelle festgelegt werden. Eine Schmerzensgeldtabelle kann, muß aber nicht genutzt werden.4. Wie hoch sind die Entschädigungen nach der Schmerzensgeldtabelle?
In den meisten Tabellen findet man abhängig von der konkreten Verletzung und weiteren Kriterien von kleinsten Beträgen (50,- Euro) bis zu hohen Beträgen (meist bis ca. 600.000,- Euro) alles. Auch Fälle, in denen es gar kein Schmerzensgeld gab (kleinste Beeinträchtigungen, etwa Schürfwunden, teilweise Beleidigungen, geringe Persönlichkeitsrechtsverletzungen). Unsere Schmerzensgeldtabelle (Schmerzensgeld-Spezialisten-Tabelle) höchster Schmerzensgeldbeträge erfasst mit Summen von ca. 100.000,- Euro bis aktuell 800.000,- Euro die maximalen in Deutschland bisher ausgeurteilten Schmerzensgelder. Als einzige Schmerzensgeldtabelle sind die Beträge der Schmerzensgeld-Spezialisten-Tabelle bereinigt (siehe dazu Ziffer 5) und daher im Vergleich untereinander, aber auch zur Einordnung, besser geeignet. Die ungefähre Größenordnung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld entnehmen Sie – sofern Sie schwerere Verletzungen haben – mit Hilfe unserer Schmerzensgeldtabelle. Für leichter Geschädigte empfehlen wir am ehesten die Schmerzensgeldtabelle von "Hacks, Ring, Böhm", aber auch der Blick in die anderen Schmerzensgeldtabellen kann sich im Einzelfall lohnen. Wichtiger ist – so auch das folgende Thema – , dass die Schmerzensgeldtabelle richtig angewendet wird und die einzelnen, individuellen Faktoren immer wichtiger sind als irgendeine Tabelle!5. Wie wendet man eine Schmerzensgeldtabelle richtig an?
Bei der Recherche in den üblichen Schmerzensgeldtabellen ist Vorsicht geboten. Einige unbekannte Tabellen sind ungeeignet (siehe unter Ziffer 2). Andere vergleichen Äpfel mit Birnen: Schmerzensgeld kann als einmal zu zahlender Gesamtbetrag ausgeurteilt werden oder – zumindest bei hohen Schmerzensgeldern – als ein geringerer Einmalbetrag zuzüglich einer Rente, die vierteljährlich im Voraus zu zahlen ist. Der Geschädigte kann insofern wählen. Ausgehend von der statistischen Lebenserwartung des Opfers eines Unfalls oder Behandlungsfehlers muss aber der geringere Einmalbetrag plus Rente das Gleiche ergeben wie der einmalige Gesamtbetrag (etwas vereinfacht dargestellt, die genaue Berechnung ist komplexer, siehe Erklärvideo: Schmerzensgeld – wie viel erhalte ich?). Nur wenn jeder Rentenfall in einem Einmalbetrag umgerechnet wird, sind die Fälle wirklich und auf einen Blick vergleichbar. In unserer Schmerzensgeld-Spezialisten-Tabelle wird – zur besserer Vergleichbarkeit – umgerechnet! In einigen Tabellen wird der zwischenzeitliche Wertverfall des Geldes (Inflation) nicht berücksichtigt. Ferner muss aus unsere Sicht ein Zuschlag auf den Ersatzbetrag erfolgen für ältere (2000-2005) oder alte (vor 2000) Urteile, da vor allem bei schweren Verletzungen in den letzten Jahren eine Tendenz zu höheren Ersatzbeträgen zu beobachten ist, über die reine Inflationsbereinigung hinaus. Nur unsere Schmerzensgeldtabelle berücksichtigt all diese Punkte! Bei allen anderen Schmerzensgeldtabellen muss man diese und teilweise weitere Fehlerquellen aktiv bereinigen, teilweise selbst umrechnen. Vertiefend zu dieser Bereinigung und Kritik an Schmerzensgeldtabellen lesen Sie bitte hier auf der Seite „Schmerzensgeld – Bereinigung der Beträge“.6. Wie sinnvoll sind Schmerzensgeldtabellen?
Die Sinnhaftigkeit einer Schmerzensgeldtabelle ist durchaus kritisch zu hinterfragen. Einerseits ermöglichen sie eine gewisse Einordnung in Bezug auf die Höhe des Schadensersatzes auf der anderen Seite vermitteln sie jedoch ein völlig falsches Bild von der Praxis. In Schmerzensgeldtabellen finden sich nur gerichtliche – oftmals sehr alte – Entscheidungen (Urteile). Die meisten Fälle und statistisch die höheren Beträge werden jedoch ohne gerichtliche Hilfe in den – oft langwierigen – außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite, d.h. meist mit den Versicherungen, erzielt. Ferner kann man gerade in den letzten Jahren zumindest bei den schwer Geschädigten einen deutlichen Anstieg der Schmerzensgeldhöhe feststellen. Da diese für die Geschädigten sehr positiven Faktoren sich in den Tabellen nicht wiederfinden, kann dies bei unkritischer Anwendung der Tabellen zu geringeren Zahlungen führen als den Geschädigten zustehen (siehe dazu Ziffer 5, die richtige Anwendung der Tabellen).7. Wieso haben wir bei aller Kritik eine eigene Tabelle erstellt?
Weil uns bewusst ist, dass die Versicherung wie auch der Richter bei Bezifferung der Schäden Vergleichsfälle verlangt, wir bei Aufzählung niedrigster Vergleichsfälle von der Versicherung „gegenhalten“ müssen und wir dann wenigstens die dafür bestmögliche Fallsammlung vorhalten möchten. Ferner da nur unsere Schmerzensgeldspezialisten-Tabelle die Beträge bereinigt (Inflationsbereinigt, Umrechnung Rente/Kapital, Zu- und Abschläge je nach Alter der Entscheidung) und damit besser vergleichbar darstellt.8. Reicht eine Schmerzensgeldtabelle zur Ermittlung des Schmerzensgeldes aus?
Wenn die Beeinträchtigungen gering sind und Sie Ihren Anspruch auf Ersatz von Schäden und Schmerzensgeld ohne Anwalt geltend machen möchten, ist eine Schmerzensgeldtabelle sicherlich hilfreich. Bei schweren oder schwersten Verletzungen kann eine solche Tabelle höchstens zur groben Orientierung genutzt werden. Jeder Fall – und so auch Ihrer – ist individuell und findet sich in keinem Buch genauso wieder. Es gilt Ihre konkreten Schmerzen sowie die gesamte Beeinträchtigung der Lebensqualität (Lebensbeeinträchtigungen) herauszuarbeiten und somit maximales Schmerzensgeld zu erhalten. Experten für Schmerzensgeld wissen wie sie begründen, dass in Ihrem Fall ein höherer Betrag als aus der Tabelle ersichtlich erfolgreich durchgesetzt werden kann. Es reicht hier oftmals nicht einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Medizinrecht zu beauftragen; insbesondere bei schweren Verletzungen benötigen Sie benötigen einen Spezialisten für Personengroßschäden.Für das Schmerzensgeld sind eine Vielzahl von Faktoren entscheidungserheblich.
Lesen Sie dazu unsere
Fazit
Eine Schmerzensgeldtabelle kann höchsten eine erste, grobe Orientierungshilfe sein.
Vorsicht ist geboten bei unkritischer Übernahme von Fällen aus der Tabelle: Ihr Schadensersatz fällt ohne anwaltliche Hilfe sehr wahrscheinlich viel zu gering aus, das heißt Sie erhalten deutlich weniger Geld, als Ihnen zusteht. Die gegnerische Versicherung nutzt Fälle aus den Tabellen meist, um Ihren Anspruch „herunterzuhandeln“, teilweise wird „gepokert“ und es werden Fälle benannt, die überhaupt nicht vergleichbar sind.
In der Praxis sollte Ihr Anspruch auf Schadensersatz aus Autounfällen oder Ärztepfusch von Experten individuell ermittelt werden. Dadurch erhalten Sie meist einen deutlich höheren Ersatz Ihrer immateriellen Schäden (Schmerzensgeld) als aus den Tabellen ersichtlich.
Für Ihren Anspruch aus geringen Beeinträchtigungen, die ohne Anwalt durchgesetzt werden sollen, kann die Schmerzensgeldtabelle ein geeignetes Hilfsmittel sein die Höhe der Schäden grob einzuordnen.
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