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Schmerzensgeldtabellen – Bereinigung der Beträge

Tabellen nach Verletzungen:

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Tabellenlegende

*1 Betrag:
= BEREINIGTER Betrag, mehr Infos finden Sie auch hier: 

Schmerzensgeldtabellen – Bereinigung und Berechnungsgrundlagen

Tabellenübersicht aller Fälle mit
Hinweisen zur Bereinigung der Schmerzensgeldbeträge

Wir haben unsere Schmerzensgeldtabellen im Gegensatz zu anderen Tabellen BEREINIGT.

Die Probleme von "üblichen" Schmerzensgeldtabellen sind:

  • das Alter der Urteile,
  • die nicht berücksichtigte Tendenz zu höheren Schmerzenszahlungen,
  • bei Schmerzensgeldkapital (Auszahlung als Einmalbetrag)
    • die fehlende Möglichkeit, dafür heute Zinsen zu bekommen.

Unsere Anpassungen konkret:

Basierend auf dem Ursprungsbetrag im Urteil (teilweise noch in DM) sind die Beträge wie folgt aktualisiert worden.

  • Anpassung an die Geldentwertung und gestiegene Lebenskosten (Indexanpassung bis 2019),
  • einen Aufschlag von
    • 10% für ältere und (Urteile vor 2005)
    • 20% für alte Entscheidungen (Urteile vor 2000)
  • bei gleichzeitigen Zuspruch von Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente wird der Gesamtkapitalbetrag ausgewiesen (also  Schmerzensgeldrente PLUS Schmerzensgeldkapital)

Pro Fall aus unsere Schmerzensgeldtabellen werden hier, falls anwendbar, dargestellt: 

  • die Ursprungssumme des Urteils ggf. umgerechnet von DM auf Euro,
  • ggf. das Schmerzensgeldkapital/ den Gesamtkapitalbetrag,
  • die Zuschläge fürs Alter des Urteils (Indexanpassung)
  • ggf. weitere Kommentaren.
BereichFallOpfer/
Grund
Hinweise zur Bereinigung
AugeVerlust eines Auges, völlige ErblindungOpfer: dreijähriges Kind
Grund: Produktfehler Limonadenflasche
258.713,69 € (=506.000 DM) inflationsbereinigt: 450.000,- € Ausgeurteilt sind: 506.000 DM, Schmerzensgeldrente 500 DM monatlich; diese ergibt mit Währungsumstellung und abgezinst mit 5 % ein Kapitalbetrag in Höhe von 61.000 €, sodass sich ein Gesamtkapitalbetrag in Höhe von 320.000 € ergibt. Inflationsbereinigt: 450.000 €. Mit einem Aufschlag von 20% für alte Entscheidung: 540.000 €
AugeVollständige ErblindungOpfer: 23-jährige Frau
Grund: Erblindung nach Huftritt
300.128 Euro
inflationsbereinigt: 402000 €
Ausgeurteilt sind: 300.000 DM und 400 € Rente; ohne Mitverschuldensanteil wären es 450.000 DM und eine Rente von 600 DM. Die Rente ergibt mit 5 Prozent kapitalisiert einen Betrag in Höhe von 136.584 DM. Addiert und in Euro umgerechnet sind das: 300.128 Euro. Inflationsbereinigt: ergeben sich: 402.000 €. Da sich um eine alte Entscheidung handelt, ergibt sich ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent, also ergeben sich: 482.400 €
AugeVerlust beider AugäpfelOpfer: Patient
Grund: Diagnosefehlers und grober Befunderhebungsfehler
151.000 Euro
Inflationsbereinigt: 177.000 €
90.000 € nebst einer Schmerzensgeldrente von 260 € insgesamt ergeben Rente (Barwert = 61.000,- €) und Schmerzensgeldkapital einen Betrag von 151.000 €, indexangepasst sind das: 177.000 €
AugeTrümmerverletzungen Ober- und Unterkiefer, am Kopf und Oberkörper​Opfer: junge Frau
Grund: Verkehrsunfall
76693,78 € (= 150.000 DM) inflationsbereinigt: 140.000 € da sich um eine sehr alte Entscheidung handelt ist ein Aufschlag von 20 % gerechtfertigt, also ergeben sich insgesamt: 168.000 €
BrustVerlust beider beider BrüsteOpfer: Patientin
Grund: fehlerhafter Brustkrebsverdacht
127822,97 Euro (= 250.000 DM) Inflationsbereinigt: 165.000 €
Da es sich um eine ältere Entscheidung handelt, sind 10 Prozent Aufschlag aufzurechnen. Es ergeben sich dann: 181.500 €.
BrustVerlust einer BrustOpfer: Patientin
Grund: ärztlicher Behandlung- und Aufklärungsfehler
130.000 €
Inflationsbereinigt: 148.000 €
DarmKomplette Zerreißung der linken Flanke und BauchdeckeOpfer: 32-jähriger Mann
Grund: Unfall
250.000 €
inflationsbereinigt:
285.000 €
DarmZu späte Erkennung von DarmkrebsOpfer: Patientin
Grund: fehlerhafte therapeutische Aufklärung
150.000.- €
Inflationsbereinigt: 160.000 €
DarmPerforation des DarmsOpfer: Patient
Grund: Aufklärungsfehler bei Darmspiegelung
220.000 €
inflationsbereinigt: 235.000 €
HerzEinschränkte Pumpleistung des HerzensOpfer: 41-jähriger Patient
Grund: Aufklärungsfehler
200.000 €
inflationsbereinigt: 220.000 €
HerzLähmungen nach HirninfaktenOpfer: Arzt
Grund: Herzkatheterintervention ohne wirksame Einwilligung
100.000 €
inflationsbereinigt: 113.000 €
HirnverletzungenSchwere GehirnschädigungenOpfer: 17-jähriger Patient
Grund: fehlerhaftes Beatmungsgeräte
800.000 €
HirnverletzungenPflegebedürftigkeitOpfer: Kind
Grund: grober Behandlungsfehler
700.000 €
inflationsbereinigt: 770.000 €
HirnverletzungenLähmungen aller vier ExtremitätenOpfer: Kind
Grund: Behandlungsfehler anlässlich der Geburtsleitung
700.000 €
Inflationsbereinigt: 866.000 €
HirnverletzungenTetraspastik (Spastik an allen vier Gliedmaßen)Opfer: Viereinhalbjähriges Kind
Grund: Narkoseschaden
640,000 €
inflationsbereinigt: 703.000 €
HirnverletzungenQuerschnittlähmungOpfer: dreieinhalb jähriger Junge
Grund: Unfall
614.306 €
inflationsbereinigt: 772.000 €
Das Gericht sprach ein Schmerzensgeldkapital von 500.000 € zu, sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 500 €. Die kapitalisierte Rente ergibt mit der Schmerzensgeldkapital zusammen 614.306 €. Indexangepasst sind es 772.000 €.
HirnverletzungenSchwerste BehinderungenOpfer: Kind
Grund: grober Behandlungsfehler
600.000 €
inflationsbereinigt: 683.000 €
HirnverletzungenBeidseitige ErblindungOpfer: Patient
Grund: grober Behandlungsfehler
560.000 €
inflationsbereinigt: 576.000 €
HirnverletzungenTetraspastik (Lähmung aller vier Extremitäten)Opfer: Kind
Grund: grober Behandlungsfehler
500.000 €
Inflationsbereinigt: 635.000 € dass sich um ein älteres Urteil handelt, wird ein Betrag von 10 Prozent aufgeschlagen, also ergeben sich: 698.500 €
HirnverletzungenLähmung und WachkomaOpfer: Patientin
Grund: Missglückte Mandeloperation
500.000 €
Inflationsbereinigt: 620.000 €
HirnverletzungenSchwerste hirnorganische SchädenOpfer: Kind
Grund: Geburtsschaden
500.000 €
inflationsbereinigt: 563.000 €
HirnverletzungenSchwerste GehirnsschädenOpfer: Kind
Grund: grob fehlerhafte Geburtsleitung
500.000 €
inflationsbereinigt: 628.000 €
HirnverletzungenApallisches Syndrom (Wachkoma) mit Lähmung aller vier GliedmaßenOpfer: Kind
Grund: grob fehlerhafte Geburtsleitung
500.000 €
inflationsbereinigt: 628.000 €
HirnverletzungenSchwerste SchädenOpfer: Kind
Grund: zu spät eingeleitete Geburt
500.000 €
inflationsbereinigt: 586.000 €
HirnverletzungenHirnschädigung (Maximalschaden)Opfer: Kind
Grund: Behandlungsfehler
500.000 €
inflationsbereinigt: 586.000 €
HirnverletzungenWiederkehrenden Krampfanfälle, Lähmung, EpilepsieOpfer: Kind
Grund: Geburtsschaden
463.100 €
inflationsbereinigt: 555.000 €
Das Gericht hat ein Schmerzensgeldkapital in Höhe von 350.000 € ausgeurteilt und gleichzeitig eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 500 €. Kapitalisiert mit einem Zinsfuß von 5 % bis zum vom Sachverständigen angenommen Lebensende der Klägerin mit 75 Jahren ergibt sich ein Betrag von 113.100 € die kapitalisierte Rente zum Schmerzensgeldkapital hinzugerechnet ergibt 469.382 €, was an die Geldentwertung angepasst einen Betrag von 563.000 € entspricht.
HirnverletzungenSchwere Schädigung des GehirnsOpfer: Kind
Grund: grober Behandlungsfehler
410.000 €
Inflationsbereinigt: 480.000 €
HirnverletzungenSchwerstbehinderungOpfer: Kind
Grund: grober Behandlungsfehler
350.000 €
Inflationsbereinigt: 367.000 €
HirnverletzungenSchwere Schädigung des GehirnsOpfer: Patientin
Grund: ärztlichen Behandlungsfehler
350.000 € mit immateriellem Vorbehalt
inflationsbereinigt: 400.000 €
HirnverletzungenBeeinträchtigung der Motorik, Feinmotorik und BewegungskoordinationOpfer: Kind
Grund: grober Behandlungsfehler
300.000 €
inflationsbereinigt: 316.000 €
HirnverletzungenSchwere HirnschädigungOpfer: Patient
Grund: nicht erkannter Herzinfarkt
231.910 €
inflationsbereinigt: 291.000 €
Das Gericht hat ein Schmerzenskapital in Höhe von 200.000 € zugesprochen, zusätzlich eine Schmerzensgeldrente in Höhe von 150 € mit 5 Prozent kapitalisiert ergibt diese Rente bis zum statistischen Todestag des 34-jährigen einen Betrag in Höhe von 31.910 €. Insgesamt ergeben sich also 231.910 €, die an die Geldentwertung anzupassen waren.
HirnverletzungenSchweres Schädel-Hirn-Trauma mit Lähmungen, EpilepsieOpfer: neunjähriges Mädchen
Grund: Verkehrsunfall
500.000 €
Inflationsbereinigt:
562.735 €
HirnverletzungenSchweres Schädel-Hirn-Trauma (Grad III), MittelgesichtsfrakturOpfer: 20-jährige Studentin
Grund: Autounfall
400.000 €
inflationsbereinigt: 494.000 €

Die Klägerin erhält zu dem Schmerzensgeld noch eine Rente in Höhe von 250 € monatlich. Der Wert dieser Rente ist dem Schmerzensgeldkapital zuzurechnen. Die Klägerin ist 20 Jahre alt, sodass sich für eine lebenslängliche Leibrente bei einem Kapitalisierungszins in Höhe von 5 Prozent ein Kapitalisierungsfaktor von 19,379 ergibt. Der Kapitalisierungsfaktor wird mit dem jährlichen Ertrag der Rente (3000 €) multipliziert. Das Ergebnis ist derjenige Betrag, den die Klägerin anstatt der lebenslangen Rente sogleich erhalten würde. Lebenslang erhielte sie, weil sie mit ihren 20 Jahren (zum Unfallzeitpunkt) statistisch noch 63,6 Jahre zu leben hat, 190.800 € insgesamt. Kapitalisiert, d. h. abgezinst ergibt sich ein sofort auszuzahlder Gesamtkapitalbetrag in Höhe von 58.137,- Euro.
Insgesamt ergeben sich 552.137 €.
HirnverletzungenSchädel-Hirn-Trauma mit Locked-in-SyndromOpfer: Fahrradfahrer
Grund: Verkehrsunfall
300.000 € Schmerzensgeld
zuzüglich einer Rente von 375 € monatlich
Die Ermittlung des tatsächlichen und heutigen Schmerzensgeldbetrages zu Vergleichszwecken ist hier gar nicht ganz leicht. Das Gericht hat 20 Prozent Mithaftung (Mitschuld an dem Verkehrsunfall) angenommen. Damit der Schmerzensgeldbetrag mit anderen Gerichtsentscheidungen verglichen werden kann, muss der Anteil des Mitverschuldens herausgerechnet werden, sodass sich ein Schmerzensgeldkapital in Höhe von 360.000 € ergibt und eine Rente in Höhe von 450 €. Außerdem ist das Schmerzensgeldkapital mit einem Zuschlag von zehn Prozent zu versehen, da es sich um eine ältere Entscheidung handelt. Hinzu kommt: zur Vergleichbarkeit mit anderen Schmerzensgeldbeträgen muss die Schmerzensgeldrente in Schmerzensgeldkapital heruntergerechnet werden. D. h.: der zum Unfallzeitpunkt 24-jährige Kläger hätte statistisch noch 55 Jahre zu leben. Er erhielte also 297.000 € bis zu seinem statistischen Tod. Als Kapital mit 5 Prozent abgezinst ergeben sich 101.131,- € damit ergibt sich ein Schmerzensgeldkapital von Gesamt 461.131, - €. Angepasst an die Geldentwertung sind das 602.000 €.
HüfteHüftluxation/ schwerwiegende GesundheitsbeeinträchtigungenOpfer: Säugling
Grund: fehlerhafte Behandlung
100.000 €
inflationsbereinigt: 110.000 €
KnieDauerschäden (Kompartmentsyndrom)Opfer: 51-jähriger Unternehmer
Grund: Durchtrennung der Kniearterie
100.000 €
inflationsbereinigt: 113.000 €
LungeVerlust des rechten LungenflügelsOpfer: xxx
Grund: Explosion eines medizinischen Lasergerätes während einer Luftröhrenbehandlung
163613,40 € (320.000 DM) inflationsbereinigt: 211000 aufgrund des Alters der Entscheidung ist ein zehnprozentiger Aufschlag notwendig, also ergeben sich insgesamt: 232.100 €
LungeDauerschäden/ Verlust einer LungeOpfer: 23-jährige Studentin
Grund: Behandlungsfehler/ Verkennung der einer Tuberkulose
127822,97 € (250.000 DM) inflationsbereinigt: 177000 aufgrund des hohen Alters der Entscheidung ist ein Zuschlag von 20 Prozent hinzuzurechnen, also ergeben sich insgesamt: 212.400 €
LungeLähmung des Zwerchfells und der Ausfall eines LungenflügelsOpfer: Säugling
Grund: Geburtsschaden
200.000 €
inflationsbereinigt: 240.000 €
Unterschenkelamputation, beidseitigeVerlust beider Unterschenkel und einer KniescheibeOpfer: Minderjähriger
Grund: Behandlungsfehler
800.000 €
Inflationsbereinigt: 800.500 €
Unterschenkelamputation, beidseitigeBeidseitige UnterschenkelamputationOpfer: 22-jähriger Mann
Grund: U-Bahn-Schubser
335.000 €
Inflationsbereinigt: 415.000,- € Schmerzensgeldsumme (die monatliche Rente in Höhe von 375,- € ergibt abgezinst mit 5 % eine zusätzlichen Kapitalbetrag in Höhe von 85.000,- €, so dass sich zusammen mit dem Schmerzensgeldkapital von 250.000 € 335.000 € ergeben). Angepasst an die Geldentwertung ergeben sich: 415.000,- €
Unterschenkelamputation, beidseitigeSchwerste HautverbrennungenOpfer: junge Frau
Grund: Motorradunfall
300.000 €
Iinflationsbereinigt: 370.000 €
Unterschenkelamputation, beidseitigeSchwerste VerbrennungenOpfer: achtjähriges Mädchen
Grund: ausländerfeindlicher Brandanschlag
109537,59 € (mit immateriellem Vorbehalt)
inflationsbereinigt: 160.000 €
Das Gericht hat 180.000 DM Schmerzensgeldkapital zugesprochen. Das sind: 92.032,54 €. Zusätzlich hat es eine Rente ausgesprochen bis zum 18. Lebensjahr. Das Mädchen war acht Jahre alt. Zehn Jahre Rentenzahlung ergeben mit 5 Prozent kapitalisiert ein zusätzlichen Betrag von 17.505,05 €, sodass sich ein Gesamtkapitalbetrag von 109.537,59 € ergibt. Dieser Betrag an die Geldentwertung angepasst ergibt 160.000 €. Da es sich um ein sehr altes Urteil handelt rechtfertigt sich ein Aufschlag von 20 Prozent, sodass sich 192.000 € ergeben.
WirbelsäuleHohe QuerschnittlähmungOpfer: Unfallopfer
Grund: Verkehrsunfall
614.882 €
inflationsbereinigt: 678.000 €
Ausgeurteilt worden sind 500.000 € Schmerzensgeldkapital und eine Rente in Höhe von 500 € monatlich. Die Rente ergibt mit 5 Prozent abgezinst ein Kapital von 114.882 Euro, zusammengerechnet ergibt sich damit ein Gesamtkapital von 614.882 € das an die Geldentwertung angepasst den Betrag von 678.000 € ergibt.
WirbelsäuleKomplette Querschnittlähmung mit zusätzlicher AtemlähmungOpfer: 3½-jähriges Junge
Grund: Verkehrsunfall
614.306 €
Inflationsbereinigt: 772.000 €
Das Gericht errechnete eine Rente bis zum 60. Lebensjahr, da dies der mittleren derzeitig absehbaren Lebenserwartung des Klägers entsprach. Der Kapitalisierungsfaktor von 19,051 (= 5%) ergibt einen kapitalisierten Betrag der Rente von 114.306,– Euro, und somit einen Gesamtbetrag von 614.306,– Euro, der an die Geldentwertung angepasst 772.000 € entspricht.
WirbelsäuleQuerschnittlähmungOpfer: Student
Grund: Behandlungsfehler nach Badeunfall
460.000 €
inflationsbereinigt: 524.000 €
Das Gericht hat 300.000 € Schmerzensgeldkapital zuzüglich einer Rente von 600 € monatlich zugesprochen. Das Gericht hat mit 4 % verzinst, sodass sich ein Gesamtschmerzensgeldkapitalbetrag in Höhe von 460.000 € ergibt, der an die Geldentwertung angepasst auf 524.000 € angewachsen ist.
WirbelsäuleSchwerste Schäden, u.a. QuerschnittlähmungOpfer: junge Frau
Grund: Autounfall
430.000 €
WirbelsäuleHohe QuerschnittlähmungOpfer: xxx
Grund: nicht indizierte Operation im Halswirbelbereich
400.000 €
inflationsbereinigt: 420000
WirbelsäuleHohe QuerschnittlähmungOpfer: Patient
Grund: Lockerung von implantiertem Material (obere Halswirbelsäule)
400.000 €
inflationsbereinigt: 426.000 €
WirbelsäuleQuerschnittlähmung/ DepressionOpfer: 12-jähriger Junge
Grund: Arztfehler
400.000 €
inflationsbereinigt: 421.000 €
WirbelsäuleQuerschnittlähmung/ neuropathisches SchmerzsyndromOpfer: Mann
Grund: Verkehrsunfall
341.521,60 €
inflationsbereinigt: 360.000 €
Die gewährte Rente ergibt kapitalisiert zusammen mit dem Schmerzensgeld ein Gesamtschmerzensgeld in Höhe von 341.521,60 was an die Geldentwertung angepasst einem inflationsbereinigt: Betrag in Höhe von 360.000 € entspricht
WirbelsäuleInfektion mit Keim im Krankenhaus/ Verlust des OberschenkelhalsknochensOpfer: Mann
Grund: Motorradunfall
300.000 €
inflationsbereinigt: 317.000 €
WirbelsäuleHohe QuerschnittlähmungOpfer: Kind
Grund: Arztfehler
285.000 €
inflationsbereinigt: 362.000 € zusätzlich 10% Aufschlag, da es sich um ein älteres Urteil handelt: 398.200 €
WirbelsäuleQuerschnittlähmungOpfer: 37-jährige Patientin
Grund: nicht indizierte Rückenoperation mit unzureichender Aufklärung
220.000 €
inflationsbereinigt: 272.000 €
WirbelsäuleQuerschnittlähmung/ Nieren- und DarmverletzungenOpfer: Mann
Grund: Amoktat/ Kugel im Rückenwirbel
200.000 €
inflationsbereinigt: 228.000 €
WirbelsäuleQuerschnittlähmung mit HarnblasenlähmungOpfer: 17-jähriger Mann
Grund: Autounfall
(200.000 €)
160.000 € (25 Prozent Mitverschulden) inflationsbereinigt: 169.000 €
WirbelsäuleKomplettes motorisches und vegetatives QuerschnittyndromOpfer: Patient
Grund: Pflichtverletzung bei Aufklärung einer Rückenoperation
102.258,38 € (200.000 DM)
inflationsbereinigt: 141.000 €
Für ein so altes Urteil rechtfertigt sich ein 20-prozentiger Aufschlag: 169200
WirbelsäuleQuerschnittlähmungOpfer: 54-jährige Patientin
Grund: Behandlungsfehler
100.000 €
inflationsbereinigt: 117.000 €
WirbelsäuleInkomplette QuerschnittlähmungOpfer: Patient
Grund: Aufklärungs- und Behandlungsfehlerbei Bandscheibenoperation
180.000 €
inflationsbereinigt: 205.000 €

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