Tabellenübersicht aller Fälle mit
Hinweisen zur Bereinigung der Schmerzensgeldbeträge
Wir haben unsere Schmerzensgeldtabellen im Gegensatz zu anderen Tabellen BEREINIGT.
Die Probleme von "üblichen" Schmerzensgeldtabellen sind:
- das Alter der Urteile,
- die nicht berücksichtigte Tendenz zu höheren Schmerzenszahlungen,
- bei Schmerzensgeldkapital (Auszahlung als Einmalbetrag)
- die fehlende Möglichkeit, dafür heute Zinsen zu bekommen.
Unsere Anpassungen konkret:
Basierend auf dem Ursprungsbetrag im Urteil (teilweise noch in DM) sind die Beträge wie folgt aktualisiert worden.
- Anpassung an die Geldentwertung und gestiegene Lebenskosten (Indexanpassung bis 2019),
- einen Aufschlag von
- 10% für ältere und (Urteile vor 2005)
- 20% für alte Entscheidungen (Urteile vor 2000)
- bei gleichzeitigen Zuspruch von Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente wird der Gesamtkapitalbetrag ausgewiesen (also Schmerzensgeldrente PLUS Schmerzensgeldkapital)
Pro Fall aus unsere Schmerzensgeldtabellen werden hier, falls anwendbar, dargestellt:
- die Ursprungssumme des Urteils ggf. umgerechnet von DM auf Euro,
- ggf. das Schmerzensgeldkapital/ den Gesamtkapitalbetrag,
- die Zuschläge fürs Alter des Urteils (Indexanpassung)
- ggf. weitere Kommentaren.
Bereich | Fall | Opfer/ Grund | Hinweise zur Bereinigung |
---|---|---|---|
Auge | Verlust eines Auges, völlige Erblindung | Opfer: dreijähriges Kind Grund: Produktfehler Limonadenflasche | 258.713,69 € (=506.000 DM) inflationsbereinigt: 450.000,- € Ausgeurteilt sind: 506.000 DM, Schmerzensgeldrente 500 DM monatlich; diese ergibt mit Währungsumstellung und abgezinst mit 5 % ein Kapitalbetrag in Höhe von 61.000 €, sodass sich ein Gesamtkapitalbetrag in Höhe von 320.000 € ergibt. Inflationsbereinigt: 450.000 €. Mit einem Aufschlag von 20% für alte Entscheidung: 540.000 € |
Auge | Vollständige Erblindung | Opfer: 23-jährige Frau Grund: Erblindung nach Huftritt | 300.128 Euro inflationsbereinigt: 402000 € Ausgeurteilt sind: 300.000 DM und 400 € Rente; ohne Mitverschuldensanteil wären es 450.000 DM und eine Rente von 600 DM. Die Rente ergibt mit 5 Prozent kapitalisiert einen Betrag in Höhe von 136.584 DM. Addiert und in Euro umgerechnet sind das: 300.128 Euro. Inflationsbereinigt: ergeben sich: 402.000 €. Da sich um eine alte Entscheidung handelt, ergibt sich ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent, also ergeben sich: 482.400 € |
Auge | Verlust beider Augäpfel | Opfer: Patient Grund: Diagnosefehlers und grober Befunderhebungsfehler | 151.000 Euro Inflationsbereinigt: 177.000 € 90.000 € nebst einer Schmerzensgeldrente von 260 € insgesamt ergeben Rente (Barwert = 61.000,- €) und Schmerzensgeldkapital einen Betrag von 151.000 €, indexangepasst sind das: 177.000 € |
Auge | Trümmerverletzungen Ober- und Unterkiefer, am Kopf und Oberkörper | Opfer: junge Frau Grund: Verkehrsunfall | 76693,78 € (= 150.000 DM) inflationsbereinigt: 140.000 € da sich um eine sehr alte Entscheidung handelt ist ein Aufschlag von 20 % gerechtfertigt, also ergeben sich insgesamt: 168.000 € |
Brust | Verlust beider beider Brüste | Opfer: Patientin Grund: fehlerhafter Brustkrebsverdacht | 127822,97 Euro (= 250.000 DM) Inflationsbereinigt: 165.000 € Da es sich um eine ältere Entscheidung handelt, sind 10 Prozent Aufschlag aufzurechnen. Es ergeben sich dann: 181.500 €. |
Brust | Verlust einer Brust | Opfer: Patientin Grund: ärztlicher Behandlung- und Aufklärungsfehler | 130.000 € Inflationsbereinigt: 148.000 € |
Darm | Komplette Zerreißung der linken Flanke und Bauchdecke | Opfer: 32-jähriger Mann Grund: Unfall | 250.000 € inflationsbereinigt: 285.000 € |
Darm | Zu späte Erkennung von Darmkrebs | Opfer: Patientin Grund: fehlerhafte therapeutische Aufklärung | 150.000.- € Inflationsbereinigt: 160.000 € |
Darm | Perforation des Darms | Opfer: Patient Grund: Aufklärungsfehler bei Darmspiegelung | 220.000 € inflationsbereinigt: 235.000 € |
Herz | Einschränkte Pumpleistung des Herzens | Opfer: 41-jähriger Patient Grund: Aufklärungsfehler | 200.000 € inflationsbereinigt: 220.000 € |
Herz | Lähmungen nach Hirninfakten | Opfer: Arzt Grund: Herzkatheterintervention ohne wirksame Einwilligung | 100.000 € inflationsbereinigt: 113.000 € |
Hirnverletzungen | Schwere Gehirnschädigungen | Opfer: 17-jähriger Patient Grund: fehlerhaftes Beatmungsgeräte | 800.000 € |
Hirnverletzungen | Pflegebedürftigkeit | Opfer: Kind Grund: grober Behandlungsfehler | 700.000 € inflationsbereinigt: 770.000 € |
Hirnverletzungen | Lähmungen aller vier Extremitäten | Opfer: Kind Grund: Behandlungsfehler anlässlich der Geburtsleitung | 700.000 € Inflationsbereinigt: 866.000 € |
Hirnverletzungen | Tetraspastik (Spastik an allen vier Gliedmaßen) | Opfer: Viereinhalbjähriges Kind Grund: Narkoseschaden | 640,000 € inflationsbereinigt: 703.000 € |
Hirnverletzungen | Querschnittlähmung | Opfer: dreieinhalb jähriger Junge Grund: Unfall | 614.306 € inflationsbereinigt: 772.000 € Das Gericht sprach ein Schmerzensgeldkapital von 500.000 € zu, sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 500 €. Die kapitalisierte Rente ergibt mit der Schmerzensgeldkapital zusammen 614.306 €. Indexangepasst sind es 772.000 €. |
Hirnverletzungen | Schwerste Behinderungen | Opfer: Kind Grund: grober Behandlungsfehler | 600.000 € inflationsbereinigt: 683.000 € |
Hirnverletzungen | Beidseitige Erblindung | Opfer: Patient Grund: grober Behandlungsfehler | 560.000 € inflationsbereinigt: 576.000 € |
Hirnverletzungen | Tetraspastik (Lähmung aller vier Extremitäten) | Opfer: Kind Grund: grober Behandlungsfehler | 500.000 € Inflationsbereinigt: 635.000 € dass sich um ein älteres Urteil handelt, wird ein Betrag von 10 Prozent aufgeschlagen, also ergeben sich: 698.500 € |
Hirnverletzungen | Lähmung und Wachkoma | Opfer: Patientin Grund: Missglückte Mandeloperation | 500.000 € Inflationsbereinigt: 620.000 € |
Hirnverletzungen | Schwerste hirnorganische Schäden | Opfer: Kind Grund: Geburtsschaden | 500.000 € inflationsbereinigt: 563.000 € |
Hirnverletzungen | Schwerste Gehirnsschäden | Opfer: Kind Grund: grob fehlerhafte Geburtsleitung | 500.000 € inflationsbereinigt: 628.000 € |
Hirnverletzungen | Apallisches Syndrom (Wachkoma) mit Lähmung aller vier Gliedmaßen | Opfer: Kind Grund: grob fehlerhafte Geburtsleitung | 500.000 € inflationsbereinigt: 628.000 € |
Hirnverletzungen | Schwerste Schäden | Opfer: Kind Grund: zu spät eingeleitete Geburt | 500.000 € inflationsbereinigt: 586.000 € |
Hirnverletzungen | Hirnschädigung (Maximalschaden) | Opfer: Kind Grund: Behandlungsfehler | 500.000 € inflationsbereinigt: 586.000 € |
Hirnverletzungen | Wiederkehrenden Krampfanfälle, Lähmung, Epilepsie | Opfer: Kind Grund: Geburtsschaden | 463.100 € inflationsbereinigt: 555.000 € Das Gericht hat ein Schmerzensgeldkapital in Höhe von 350.000 € ausgeurteilt und gleichzeitig eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 500 €. Kapitalisiert mit einem Zinsfuß von 5 % bis zum vom Sachverständigen angenommen Lebensende der Klägerin mit 75 Jahren ergibt sich ein Betrag von 113.100 € die kapitalisierte Rente zum Schmerzensgeldkapital hinzugerechnet ergibt 469.382 €, was an die Geldentwertung angepasst einen Betrag von 563.000 € entspricht. |
Hirnverletzungen | Schwere Schädigung des Gehirns | Opfer: Kind Grund: grober Behandlungsfehler | 410.000 € Inflationsbereinigt: 480.000 € |
Hirnverletzungen | Schwerstbehinderung | Opfer: Kind Grund: grober Behandlungsfehler | 350.000 € Inflationsbereinigt: 367.000 € |
Hirnverletzungen | Schwere Schädigung des Gehirns | Opfer: Patientin Grund: ärztlichen Behandlungsfehler | 350.000 € mit immateriellem Vorbehalt inflationsbereinigt: 400.000 € |
Hirnverletzungen | Beeinträchtigung der Motorik, Feinmotorik und Bewegungskoordination | Opfer: Kind Grund: grober Behandlungsfehler | 300.000 € inflationsbereinigt: 316.000 € |
Hirnverletzungen | Schwere Hirnschädigung | Opfer: Patient Grund: nicht erkannter Herzinfarkt | 231.910 € inflationsbereinigt: 291.000 € Das Gericht hat ein Schmerzenskapital in Höhe von 200.000 € zugesprochen, zusätzlich eine Schmerzensgeldrente in Höhe von 150 € mit 5 Prozent kapitalisiert ergibt diese Rente bis zum statistischen Todestag des 34-jährigen einen Betrag in Höhe von 31.910 €. Insgesamt ergeben sich also 231.910 €, die an die Geldentwertung anzupassen waren. |
Hirnverletzungen | Schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Lähmungen, Epilepsie | Opfer: neunjähriges Mädchen Grund: Verkehrsunfall | 500.000 € Inflationsbereinigt: 562.735 € |
Hirnverletzungen | Schweres Schädel-Hirn-Trauma (Grad III), Mittelgesichtsfraktur | Opfer: 20-jährige Studentin Grund: Autounfall | 400.000 € inflationsbereinigt: 494.000 € Die Klägerin erhält zu dem Schmerzensgeld noch eine Rente in Höhe von 250 € monatlich. Der Wert dieser Rente ist dem Schmerzensgeldkapital zuzurechnen. Die Klägerin ist 20 Jahre alt, sodass sich für eine lebenslängliche Leibrente bei einem Kapitalisierungszins in Höhe von 5 Prozent ein Kapitalisierungsfaktor von 19,379 ergibt. Der Kapitalisierungsfaktor wird mit dem jährlichen Ertrag der Rente (3000 €) multipliziert. Das Ergebnis ist derjenige Betrag, den die Klägerin anstatt der lebenslangen Rente sogleich erhalten würde. Lebenslang erhielte sie, weil sie mit ihren 20 Jahren (zum Unfallzeitpunkt) statistisch noch 63,6 Jahre zu leben hat, 190.800 € insgesamt. Kapitalisiert, d. h. abgezinst ergibt sich ein sofort auszuzahlder Gesamtkapitalbetrag in Höhe von 58.137,- Euro. Insgesamt ergeben sich 552.137 €. |
Hirnverletzungen | Schädel-Hirn-Trauma mit Locked-in-Syndrom | Opfer: Fahrradfahrer Grund: Verkehrsunfall | 300.000 € Schmerzensgeld zuzüglich einer Rente von 375 € monatlich Die Ermittlung des tatsächlichen und heutigen Schmerzensgeldbetrages zu Vergleichszwecken ist hier gar nicht ganz leicht. Das Gericht hat 20 Prozent Mithaftung (Mitschuld an dem Verkehrsunfall) angenommen. Damit der Schmerzensgeldbetrag mit anderen Gerichtsentscheidungen verglichen werden kann, muss der Anteil des Mitverschuldens herausgerechnet werden, sodass sich ein Schmerzensgeldkapital in Höhe von 360.000 € ergibt und eine Rente in Höhe von 450 €. Außerdem ist das Schmerzensgeldkapital mit einem Zuschlag von zehn Prozent zu versehen, da es sich um eine ältere Entscheidung handelt. Hinzu kommt: zur Vergleichbarkeit mit anderen Schmerzensgeldbeträgen muss die Schmerzensgeldrente in Schmerzensgeldkapital heruntergerechnet werden. D. h.: der zum Unfallzeitpunkt 24-jährige Kläger hätte statistisch noch 55 Jahre zu leben. Er erhielte also 297.000 € bis zu seinem statistischen Tod. Als Kapital mit 5 Prozent abgezinst ergeben sich 101.131,- € damit ergibt sich ein Schmerzensgeldkapital von Gesamt 461.131, - €. Angepasst an die Geldentwertung sind das 602.000 €. |
Hüfte | Hüftluxation/ schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen | Opfer: Säugling Grund: fehlerhafte Behandlung | 100.000 € inflationsbereinigt: 110.000 € |
Knie | Dauerschäden (Kompartmentsyndrom) | Opfer: 51-jähriger Unternehmer Grund: Durchtrennung der Kniearterie | 100.000 € inflationsbereinigt: 113.000 € |
Lunge | Verlust des rechten Lungenflügels | Opfer: xxx Grund: Explosion eines medizinischen Lasergerätes während einer Luftröhrenbehandlung | 163613,40 € (320.000 DM) inflationsbereinigt: 211000 aufgrund des Alters der Entscheidung ist ein zehnprozentiger Aufschlag notwendig, also ergeben sich insgesamt: 232.100 € |
Lunge | Dauerschäden/ Verlust einer Lunge | Opfer: 23-jährige Studentin Grund: Behandlungsfehler/ Verkennung der einer Tuberkulose | 127822,97 € (250.000 DM) inflationsbereinigt: 177000 aufgrund des hohen Alters der Entscheidung ist ein Zuschlag von 20 Prozent hinzuzurechnen, also ergeben sich insgesamt: 212.400 € |
Lunge | Lähmung des Zwerchfells und der Ausfall eines Lungenflügels | Opfer: Säugling Grund: Geburtsschaden | 200.000 € inflationsbereinigt: 240.000 € |
Unterschenkelamputation, beidseitige | Verlust beider Unterschenkel und einer Kniescheibe | Opfer: Minderjähriger Grund: Behandlungsfehler | 800.000 € Inflationsbereinigt: 800.500 € |
Unterschenkelamputation, beidseitige | Beidseitige Unterschenkelamputation | Opfer: 22-jähriger Mann Grund: U-Bahn-Schubser | 335.000 € Inflationsbereinigt: 415.000,- € Schmerzensgeldsumme (die monatliche Rente in Höhe von 375,- € ergibt abgezinst mit 5 % eine zusätzlichen Kapitalbetrag in Höhe von 85.000,- €, so dass sich zusammen mit dem Schmerzensgeldkapital von 250.000 € 335.000 € ergeben). Angepasst an die Geldentwertung ergeben sich: 415.000,- € |
Unterschenkelamputation, beidseitige | Schwerste Hautverbrennungen | Opfer: junge Frau Grund: Motorradunfall | 300.000 € Iinflationsbereinigt: 370.000 € |
Unterschenkelamputation, beidseitige | Schwerste Verbrennungen | Opfer: achtjähriges Mädchen Grund: ausländerfeindlicher Brandanschlag | 109537,59 € (mit immateriellem Vorbehalt) inflationsbereinigt: 160.000 € Das Gericht hat 180.000 DM Schmerzensgeldkapital zugesprochen. Das sind: 92.032,54 €. Zusätzlich hat es eine Rente ausgesprochen bis zum 18. Lebensjahr. Das Mädchen war acht Jahre alt. Zehn Jahre Rentenzahlung ergeben mit 5 Prozent kapitalisiert ein zusätzlichen Betrag von 17.505,05 €, sodass sich ein Gesamtkapitalbetrag von 109.537,59 € ergibt. Dieser Betrag an die Geldentwertung angepasst ergibt 160.000 €. Da es sich um ein sehr altes Urteil handelt rechtfertigt sich ein Aufschlag von 20 Prozent, sodass sich 192.000 € ergeben. |
Wirbelsäule | Hohe Querschnittlähmung | Opfer: Unfallopfer Grund: Verkehrsunfall | 614.882 € inflationsbereinigt: 678.000 € Ausgeurteilt worden sind 500.000 € Schmerzensgeldkapital und eine Rente in Höhe von 500 € monatlich. Die Rente ergibt mit 5 Prozent abgezinst ein Kapital von 114.882 Euro, zusammengerechnet ergibt sich damit ein Gesamtkapital von 614.882 € das an die Geldentwertung angepasst den Betrag von 678.000 € ergibt. |
Wirbelsäule | Komplette Querschnittlähmung mit zusätzlicher Atemlähmung | Opfer: 3½-jähriges Junge Grund: Verkehrsunfall | 614.306 € Inflationsbereinigt: 772.000 € Das Gericht errechnete eine Rente bis zum 60. Lebensjahr, da dies der mittleren derzeitig absehbaren Lebenserwartung des Klägers entsprach. Der Kapitalisierungsfaktor von 19,051 (= 5%) ergibt einen kapitalisierten Betrag der Rente von 114.306,– Euro, und somit einen Gesamtbetrag von 614.306,– Euro, der an die Geldentwertung angepasst 772.000 € entspricht. |
Wirbelsäule | Querschnittlähmung | Opfer: Student Grund: Behandlungsfehler nach Badeunfall | 460.000 € inflationsbereinigt: 524.000 € Das Gericht hat 300.000 € Schmerzensgeldkapital zuzüglich einer Rente von 600 € monatlich zugesprochen. Das Gericht hat mit 4 % verzinst, sodass sich ein Gesamtschmerzensgeldkapitalbetrag in Höhe von 460.000 € ergibt, der an die Geldentwertung angepasst auf 524.000 € angewachsen ist. |
Wirbelsäule | Schwerste Schäden, u.a. Querschnittlähmung | Opfer: junge Frau Grund: Autounfall | 430.000 € |
Wirbelsäule | Hohe Querschnittlähmung | Opfer: xxx Grund: nicht indizierte Operation im Halswirbelbereich | 400.000 € inflationsbereinigt: 420000 |
Wirbelsäule | Hohe Querschnittlähmung | Opfer: Patient Grund: Lockerung von implantiertem Material (obere Halswirbelsäule) | 400.000 € inflationsbereinigt: 426.000 € |
Wirbelsäule | Querschnittlähmung/ Depression | Opfer: 12-jähriger Junge Grund: Arztfehler | 400.000 € inflationsbereinigt: 421.000 € |
Wirbelsäule | Querschnittlähmung/ neuropathisches Schmerzsyndrom | Opfer: Mann Grund: Verkehrsunfall | 341.521,60 € inflationsbereinigt: 360.000 € Die gewährte Rente ergibt kapitalisiert zusammen mit dem Schmerzensgeld ein Gesamtschmerzensgeld in Höhe von 341.521,60 was an die Geldentwertung angepasst einem inflationsbereinigt: Betrag in Höhe von 360.000 € entspricht |
Wirbelsäule | Infektion mit Keim im Krankenhaus/ Verlust des Oberschenkelhalsknochens | Opfer: Mann Grund: Motorradunfall | 300.000 € inflationsbereinigt: 317.000 € |
Wirbelsäule | Hohe Querschnittlähmung | Opfer: Kind Grund: Arztfehler | 285.000 € inflationsbereinigt: 362.000 € zusätzlich 10% Aufschlag, da es sich um ein älteres Urteil handelt: 398.200 € |
Wirbelsäule | Querschnittlähmung | Opfer: 37-jährige Patientin Grund: nicht indizierte Rückenoperation mit unzureichender Aufklärung | 220.000 € inflationsbereinigt: 272.000 € |
Wirbelsäule | Querschnittlähmung/ Nieren- und Darmverletzungen | Opfer: Mann Grund: Amoktat/ Kugel im Rückenwirbel | 200.000 € inflationsbereinigt: 228.000 € |
Wirbelsäule | Querschnittlähmung mit Harnblasenlähmung | Opfer: 17-jähriger Mann Grund: Autounfall | (200.000 €) 160.000 € (25 Prozent Mitverschulden) inflationsbereinigt: 169.000 € |
Wirbelsäule | Komplettes motorisches und vegetatives Querschnittyndrom | Opfer: Patient Grund: Pflichtverletzung bei Aufklärung einer Rückenoperation | 102.258,38 € (200.000 DM) inflationsbereinigt: 141.000 € Für ein so altes Urteil rechtfertigt sich ein 20-prozentiger Aufschlag: 169200 |
Wirbelsäule | Querschnittlähmung | Opfer: 54-jährige Patientin Grund: Behandlungsfehler | 100.000 € inflationsbereinigt: 117.000 € |
Wirbelsäule | Inkomplette Querschnittlähmung | Opfer: Patient Grund: Aufklärungs- und Behandlungsfehlerbei Bandscheibenoperation | 180.000 € inflationsbereinigt: 205.000 € |