Lunge
In der Lunge erfolgt der Gasaustausch. Die Lungen bestehen aus zwei Lungenhälften. Der Mensch kann mit einer Lunge leben. Wird aber ein Lungenflügel entfernt, dann verbleibt als Dauerschaden eine Belastungsminderung. Sport ist nicht mehr möglich. Die Entfernung des rechten Lungenflügels ist problematischer, weil er größer als der linke ist. Ein großes Problem ist, dass der Lungendruck steigt und sich durch den höheren Druck ein „Lungenherz“ bildet, so bezeichnet man ein aus diesem Grund druckbelastetes Herz. Die Lebenserwartung ist dann vermindert. Für diese Lebensbeeinträchtigungen haben Gerichte höhere Schmerzensgelder zugesprochen.
Für die behandlungsfehlerhaft wegen der Verkennung einer Tuberkulose, die bei Behandlung gemäß den Facharztstandards folgenlos ausgeheilt wäre, notwendige Entfernung des linken Lungenflügels sind 170.000,- Euro zugesprochen worden. Für die Entfernung des rechten Lungenflügels aufgrund der Explosion eines medizinischen Geräts sind 200.000,- Euro ausgeurteilt worden.
Verlust des rechten Lungenflügels
Opfer: Patient
Grund: Explosion eines medizinischen Lasergerätes während einer Luftröhrenbehandlung
Nach der Explosion eines medizinischen Lasergerätes während einer Luftröhrenbehandlung hat der Kläger den rechten Lungenflügel verloren. Er war über 400 Tage in stationärer Behandlung, teilweise im künstlichen Koma. Er hat schwerste Dauerschäden zu beklagen: Krampfanfälle, Schwindel, Atembeschwerden, Tinnitus und psychische Beeinträchtigungen: Verlust der Lebensfreude. Der Verlust der Lebensfreude ist mit Geld nicht aufzuwiegen.
Weiterführende Informationen
Betrag*1
232.100 €
Fundstelle:
LG Saarbrücken, Urteil vom 30.3.2001 -16 O 202 /99
Dauerschäden / Verlust einer Lunge
Opfer: 23-jährige Studentin
Grund: Behandlungsfehler/ Verkennung der einer Tuberkulose
Bei einer jungen Studentin (23) ist Tuberkulose behandlungsfehlerhaft verkannt worden. Wäre sie nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards behandelt worden, wäre die TBC folgenlos ausgeheilt.
Die junge Frau hat einen erheblichen Dauerschaden behalten: die linke Lunge musste entfernt werden. Aufgrund dessen ist sie nicht mehr belastbar, Sport ist nicht mehr möglich und sie erleidet eine Lebensverkürzung wegen der Ausbildung eines sogenannten Lungenherzens (cor pulmunale). Damit wird eine infolge einer Drucksteigerung im Lungenkreislauf mit übermäßigem Druck belastete rechte Herzkammer bezeichnet.
Weiterführende Informationen
Betrag*1
212.400 €
Fundstelle:
LG Köln, Urteil vom 23.10.1996 – 25 314 /94
Lähmung des Zwerchfells und der Ausfall eines Lungenflügels
Opfer: Säugling
Grund: Geburtsschaden
Aufgrund eines Geburtsschadensfalls sind bei dem Säugling die Lähmung des Zwerchfells und der Ausfall eines Lungenflügels zu beklagen. Aufgrund der Zwerchfelllähmung und dem Ausfall des Lungenflügels ist er auf maschinelle Beatmung und künstliche Ernährung angewiesen. Alle drei Stunden erbricht er und muss permanent abgesaugt werden. Er ist zu einem Leben selbst in Hinblick auf die elementarsten Bedürfnisse (Essen, soziale Kontakte) nicht in der Lage.
Kommentar / Besonderheiten
In Anbetracht dieser schweren Lebensbeeinträchtigungen ist das Schmerzensgeld eindeutig zu niedrig ausgefallen. Das Gericht hätte auch das Doppelte oder Dreifache zusprechen können, ohne dass der Bundesgerichtshof dies beanstandet hätte.
Die Eltern hatten in einem Prozesskostenhilfeverfahren ihre Mindestvorstellung in Höhe von 200.000 € angegeben. An dieser Vorstellung hat sich das Gericht orientiert. Das hätte es aber nicht tun müssen. Es ist einem Gericht erlaubt, auch ganz erheblich über den eingeforderten Mindestbetrag hinauszugehen.
Weiterführende Informationen
Betrag*1
240.000 €
Fundstelle:
OLG Köln, Beschluss vom 13.2.2006 – 5 W 181 /05