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Was geschieht, wenn die Versicherung jahrelang nicht zahlt?

Was geschieht, wenn die Versicherung jahrelang nicht zahlt?

Da das Schmerzensgeld mehr ist, als ein bloßer Ausgleich für körperliche Schmerzen, sind bei der Bemessung des Schmerzensgeldes alle relevanten Umstände zu berücksichtigen.

In besonderen Fällen kommt es auch bei einer Regulierungsverzögerung durch den Versicherer zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes. Gerichte haben dies angenommen, wenn lange gar nichts gezahlt wird, obwohl die Schuldfrage auf der Hand liegt. Aber auch schon, wenn nur kleckerweise gezahlt wird über Jahre. Dann aber auch, wenn im Falle einer unstreitigen Eintrittspflicht weitere Zahlungen ausschließlich davon abhängig gemacht werden, dass der Geschädigte auf alle denkbaren, insbesondere auch zukünftigen Ansprüche endgültig verzichten muss, um überhaupt eine weitere Entschädigung zu erhalten.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 26.02.2015 – 4 U 26/14 hat in einer Verkehrsrechtssache einen Anspruch auf Erhöhung des Schmerzensgeldes bejaht.

Der Versicherer nahm gegen das Opfer vollkommen ungerechtfertigte Haftungsquoten an, mit denen es die Schmerzensgeldvorschüsse minderte.
Der Versicherer brauchte siebeneinhalb Jahre nach dem grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfall, bis er sich durchrang ein annähernd angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

„Das OLG findet treffende Worte für das Verhalten des Versicherers“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Rouven Walter: „Die Belastung des Opfers durch das Regulierungsverhalten des Versicherers und den langen Kampf, um zu seinem Recht auf vollständigen Schadensersatz zu kommen, hat es bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt. Der Ausdruck ‘Kampf’, den das Gericht wörtlich verwendet, ist treffend. Es ist hier für das Verhalten des Versicherers kein anderer Grund denkbar, als die Hoffnung, dass Opfer so zu zermürben, dass es sich schließlich mit einem niedrigen Abfindungsbetrag zufrieden und den Kampf um sein Recht aufgibt. Ein solches Verhalten kann die Rechtsordnung und Rechtsprechung nicht tolerieren.“

Das vollständige Urteil, das auch wegen seiner Ausführungen zum Schmerzensgeldanspruch im Allgemeinen und zum Haushaltsführungsschaden lesenswert ist, können Sie hier als PDF herunterladen. Die entscheidenden Passagen zur Schmerzensgelderhöhung sind in Fettschrift hervorgehoben:

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.02.2015 – 4 U 26/14 (PDF 280 KB)

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