In Deutschland gibt es mehrere Werke, die ausschließlich Gerichtsentscheidungen auflisten, in denen auch (oder nur) über Schmerzensgeldbeträge entschieden worden ist. Diese nennt man Schmerzensgeldtabellen.
Die Tabellen listen dann tabellarisch das Gericht, den Betrag und den Sachverhalt der jeweiligen Entscheidungen auf. Schmerzensgeldtabellen sind für Anwälte und Opfer eine Möglichkeit, sich einen ersten Überblick über die zu erwartende Entschädigung zu verschaffen. Die Schmerzensgeldtabellen, die zurzeit am Markt sind, zählen außerordentlich viele Gerichtsentscheidungen auf. Unsere Tabelle beschränkt sich auf Großschäden. Die Fälle werden dann aber ausführlicher dargestellt als in den gängigen Tabellen. Insbesondere werden die Lebensbeeinträchtigungen der Verletzten ausführlich beschrieben. Der Ausgleich der Lebensbeeinträchtigungen ist nämlich der Hauptpunkt bei der Schmerzensgeldbemessung.
In schweren Fällen wird von den Gerichten zusätzlich zum Schmerzensgeldkapital eine Schmerzensgeldrente zugesprochen. Die Tabellen am Markt führen dann lediglich das Schmerzensgeldkapital als Vergleichsbetrag an, zuzüglich der monatlichen Rente (Beispiel: 500.000 € Schmerzensgeldkapital zzgl. 500 € Schmerzensgeldrente). Das ist jedoch nicht ausreichend, um den für einen Vergleichsmaßstab passenden Betrag zu finden.
Dafür muss die Rente bis zum statistischen Lebensende hochgerechnet und dann kapitalisiert werden. Dieser Betrag wird dann zu dem Schmerzensgeldkapitalbetrag addiert. Erst dieser Gesamtbetrag ist dann der Vergleichsmaßstab innerhalb des Schmerzensgeldgefüges. Einzig in unserer Tabelle ist das berücksichtigt.
Was ist bei Schmerzensgeldtabellen zu beachten?
Bei der Lektüre der Schmerzensgeldtabelle muss man sich immer folgendes vor Augen halten: die Schmerzensgelder waren früher niedriger, sodass ein prozentualer Aufschlag für alte oder ältere Entscheidungen gerechtfertigt ist. Die Schmerzensgeldbeträge müssen der Geldentwertung angepasst werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Schmerzensgeldkapital heutzutage weniger wert ist, als früher, weil es sich aufgrund der Niedrigzinsphase selber verzehrt, während es in der Vergangenheit Gewinn einbrachte.
Unsere Schmerzensgeldtabelle befasst sich mit der Kernkompetenz unserer Kanzlei, nämlich den Personengroßschäden (schwere und schwerste Verletzungen): so finden sich hier viele Entscheidungen zu Rückenoperationen, Querschnittlähmungen, Schädel-Hirn-Traumata und Geburtsschäden, bei denen die Schwere der Schäden in den meisten Fällen durch Sauerstoffmangel (hypoxischer Hirnschaden) hervorgerufen wird. Aus diesen Gründen sind die in unserer Tabelle angeführten Schmerzensgelder sehr hoch. Durch diese Auswahl werden aber für Großschäden die wichtigsten Entscheidungen überhaupt herausgefiltert und umfassend dargestellt. Die Tabelle nimmt sich die Zeit und den Platz die Besonderheiten des Falls und die Lebensbeeinträchtigungen der Geschädigten ausführlich darzustellen.
Unsere Schmerzensgeldtabelle nutzt zudem die Vorzüge der digitalen Darstellung. Bei den angeführten Entscheidungen wird immer auch auf unsere zu der jeweiligen Verletzungsart einschlägigen Fachbeiträge (Artikel, Lexika und News) verwiesen.
„Bei der Schmerzensgeldbemessung sind die wichtigsten Kriterien: die Beeinträchtigung der Lebensqualität, die Dauerschäden, die Spätfolgen, die Auswirkungen der Verletzungen auf den Alltag und das Berufsleben“, sagen Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lovis Wambach (Patientenanwalt) und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Rouven Walter.
Die Schmerzensgeldtabelle der Schmerzensgeldspezialisten finden Sie hier:
Schmerzensgeldtabelle für höchste Schmerzensgelder
Alle Fragen zum Schmerzensgeld werden hier beantwortet:
70 Fragen und Antworten zum Schmerzensgeld