Verbrennungen

Verbrennungen

Verbrennungen führen zu Schmerzen und Lebens­freude­verlust

Verbrennungen

Schwere Verbrennungen (Verbrennungstraumata, Brandverletzungen, lat. = Combustio) sind außerordentlich langwierig und schmerzhaft in der Behandlung. Außerdem handelt es sich bei Verbrennungen um Dauerschäden.

Auch die Folgeschäden sind beträchtlich: Sie reichen von entstellenden, schmerzhaften Narben mit dadurch bedingten Bewegungsbeeinträchtigungen, bis hin zu psychischen Folgeschäden mit dem vollkommenen Verlust an Lebensfreude.

Schwere (insbesondere großflächige) Verbrennungen müssen oft langwierig (Monate lang) stationär behandelt werden. Hierbei ist es oft erforderlich, dass ein Verbrennungsopfer wegen der immensen Schmerzen in ein künstliches Koma versetzt wird. Oftmals werden operative Eingriffe, insbesondere Eigen- und Fremdhauttransplantationen (auch Kunsthaut) notwendig. Aber auch nach dem stationären Aufenthalt können Physiotherapie, Massagen oder Lymphdränagen notwendig sein.

Verbrennungsnarben bedürfen einer ständigen Pflege und Behandlung, dies lebenslang. Im Bereich schwerer und tiefer Narben kann es zudem zu Bewegungsbeeinträchtigungen kommen. Auch die psychischen Belastungen sind erfahrungsgemäß enorm. Aus diesem Grunde wird bei schweren Verbrennungen, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen.

Auch für die Schadensposten des Haushaltsführungsschaden, der Pflegekosten, des Ersatz des Verdienstausfalls (Erwerbsschaden), wenn der Geschädigte nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann, muss viel Geld gezahlt werden.

Beispiel - Verkehrsunfall mit Hautverbrennungen

In einem von der Rechtsprechung entschiedenen Fall erlitt eine junge Frau aufgrund eines Verkehrsunfalls (Motorradunfall) Hautverbrennungen, die fast drei Viertel ihrer Haut zerstörten und zu entstellenden Narben am ganzen Körper führten, auch zu zahlreichen Transplantationen und Operationen, einem künstlichen Koma und der Amputation von zwei Fingerendgliedern; inkompletten Liedschluss (am Auge) außerdem Muskelschmerzen, Rückenschmerzen, Schulterschmerzen, Schmerzen im Hüftgelenk, Kopfschmerzen, vermehrtes Durstgefühl, gesteigerte Kälte- und Wärmeempfindlichkeit, vermehrtem Schlafbedürfnis. Darüber hinaus muss die Geschädigte aufgrund der Narbenschmerzen Schmerzmittel einnehmen, die wiederum Herzbeschwerden, Schwindel und Magenschmerzen verursachen.

Das Gericht sprach ein Schmerzensgeld von 370.000 € zu.

Schmerzensgelderhöhend hat es berücksichtigt, dass sich die Geschädigte jeden Tag der Woche einer Physiotherapie unterziehen muss, um die unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen im Bereich der Limbogefäße, der Hände und der Waden entgegenzuwirken. Es hat auch die äußere Entstellung in den Schmerzensgeldbetrag eingepreist und auch die Tatsache, dass die Entstellungen dazu geführt haben, dass die Geschädigte in der früheren Nachbarschaft gehänselt und beleidigt worden ist. Das führte, wie vom Sachverständigen bestätigt, zu depressiven Phasen, die es der Geschädigten nachhaltig erschwerten, das Unfallgeschehen zu verarbeiten.

Außerdem wurde der Geschädigten der Haushaltsführungsschaden (unter anderem: erhebliche Funktionsbeeinträchtigungen der Hände) ersetzt; desgleichen der Verdienstausfallschaden.

Auch der Mehrbedarfsschaden (vermehrte Bedürfnisse) musste ersetzt werden. Hierbei war der Hauptposten, diejenigen Mehraufwendungen, die ohne den Schadenseintritt nicht entstanden wären, in Bezug auf den Hauserwerb mit einem großen Garten, sowie Umbauten. Die Erstattung der behindertengerechten Umbauten fußt auf den für die Geschädigte notwendigen Pflegemaßnahmen.

Darüber hinaus hat das Gericht es als erwiesen angesehen, dass die Geschädigte zu keinem Zeitpunkt ungeschminkt das Haus habe verlassen können. Zudem habe sie, sobald sie das Haus verließ, ihren Kompressionsanzug und eine Gesichtsmaske anziehen müssen, um die Ausfälle (Angriffe) der Nachbarn abzuwehren. Aus diesem Grunde hat das Gericht einen Teil der Anschaffungskosten für ein Hausgrundstück mit einem größeren Garten, der mit einem Sichtschutz umgeben worden ist, als Mehrbedarfsschaden angesehen, damit sich die Geschädigte gegenüber den Blicken von Außenstehenden gesichert im Freien bewegen kann.

Dieser Fall zeigt, dass Verbrennungsverletzungen außerordentlich schwerwiegende Lebensbeeinträchtigungen hervorrufen, deren Ausgleich immaterieller (Schmerzensgeld) und materieller Ersatz (Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Mehrbedarfsschaden) in beträchtlicher Höhe angemessen ist.

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