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Wir sind auf Personenschäden spezialisiert

Wir kämpfen für Ihr Recht als Opfer!

Unfallrecht - im Verkehr und anderswo

Themenübersicht

Sie wollen nach einem schweren Unfall Schmerzensgeld oder Schadensersatz durchsetzen?

Wir als Fachanwälte und Experten für Verkehrsrecht und Medizinrecht sind auf die Schadensregulierung nach schweren Körperverletzungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen spezialisiert. Wir kämpfen für Ihr Recht als Opfer

Wir vertreten keine Versicherer, sondern ausschließlich Geschädigte!

Im Folgenden beantworten wir zunächst die häufigsten allgemeinen Fragen zum Thema „Unfall und Anwalt“. Vertiefende Antworten finden Sie auf unseren weiter­führenden Seiten.

Wann besteht überhaupt ein Anspruch auf Schadensersatz nach einem Unfall?

Grundsätzlich kann Ersatz des Schadens eingefordert werden, wenn ein Dritter den Unfall – egal ob ein Verkehrsunfall oder sonstiger Unfall – schuldhaft verursacht hat und es dadurch zu Verletzungen oder Beeinträchtigung der Gesundheit gekommen ist. Normiert ist dieser sogenannte immaterielle Schadensersatzanspruch in § 253 BGB.

Wie kann ein Rechtsanwalt bei einem Unfall helfen?

Geschädigte unterschätzen oft die Komplexität der Schuldfrage. Für Geschädigte ist es häufig nahezu unmöglich, vom Unfallgegner oder dessen Versicherung angemessenen Ersatz zu erhalten. Gerade Haftpflichtversicherer lassen sich viel einfallen, um der Haftung zu entgehen oder die Ansprüche zu kürzen. Die einzige Person, die nur Ihre Interessen vertritt und mit den Versicherungen auf Augenhöhe verhandelt, ist Ihr auf Unfälle und Personenschäden spezialisierter Anwalt.

Es gilt: Die nette Beratung der gegnerischen Versicherung bei der ersten Kontaktaufnahme des Geschädigten, ersetzt sicherlich keinen Rechtsanwalt! Zumindest eine Erstberatung eines Anwaltes sollten Sie nutzen. Viele Anwälte bieten eine erste Einschätzung – gerade zum Thema Unfall und Haftung – inzwischen kostenlos an.

Wir als Kanzlei für Verkehrsrecht und Medizinrecht (Arzthaftungsrecht) arbeiten im Team mit unfallanalytischen und medizinischen Sachverständigen zusammen. Oft versucht der Versicherer Ihren Schaden über den Mitverschuldenseinwand und die damit verbundene Haftungsquote zu kürzen. Dann sind spezielle Fachkenntnisse des Rechtsanwaltes gefragt, um dies erfolgreich abzuwehren, z.B. mittels frühzeitiger Rücksprache mit einem Gutachter. Geschädigte können Ihre rechtliche Position – gerade bei schweren Schäden – durch eingeholte Stellungnahmen eines Sachverständigen (Gutachten) deutlich verbessern.

Was ist zu tun, wenn der Unfallgegner behauptet Sie hätten eine Teilschuld bzw. Ihnen sei ein Mitverschulden anzulasten?

Um Ihre Ansprüche für Sie als Unfallopfer bestmöglich durchzusetzen, bedarf es insbesondere auf zwei Ebenen fundierter Spezialkenntnisse der Sie vertretenen Kanzlei.

Neben der Höhe des Schadens ist zunächst die Haftung „dem Grunde nach“ zu klären, das heißt: Wir als Opferanwälte haben darauf hinzuwirken, dass die Versicherung des Unfallgegners möglichst bald die Haftung zu 100 Prozent anerkennt und der Geschädigte damit abgesichert ist.

Regelmäßig erheben die gegnerischen Versicherer Einwände, zum Beispiel ein angebliches Mitverschulden des Geschädigten oder die Behauptung Verletzungen haben ihre Ursache (teilweise) außerhalb des Unfalls (etwa: Vorschäden). In der Folge bieten die gegnerischen Versicherer eine Haftungsquote an: lediglich ein Teil Ihrer Schäden soll ersetzt werden.
Dies kann erhebliche Auswirkungen haben. Bei schwersten Verletzungen, wie beispielsweise einer Querschnittslähmung oder einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, beträgt die Schadenssumme schnell 500.000,- Euro. Sollte die gegnerische Versicherung nur bereit sein nach Quote zu regulieren, beispielsweise 60/40, weil angeblich ein Mitverschulden in Höhe von 40 Prozent vorliegt, würde das Opfer nur 300.000,- Euro statt 500.000,- Euro erhalten. Gerade hier geht es darum, sich nicht vorschnell in einen Kompromiss zwingen zu lassen.

Im Zweifel holen Sie eine Zweitmeinung bei einem spezialisierten Fachanwalt ein.

Aufgrund unserer Fachkenntnis, sowie unserer Zusammenarbeit mit medizinischen und unfallanalytischen Gutachtern, können wir die Einwendungen der Versicherung in Bezug auf das Mitverschuldens, beispielsweise eine behauptete überhöhte Geschwindigkeit oder die angeblich unfallunabhängige Verletzung, schnell überprüfen und oft widerlegen.

Der Versicherung des Unfallgegners ist deutlich zu machen, dass dieser die Beweislast bezüglich des Mitverschuldens obliegt, das heißt im Streitfalle haben die Versicherer spätestens im Gerichtsprozess konkret darzulegen und zu beweisen, dass dem Geschädigten eine Schuld (Teilschuld) zur Last gelegt werden kann oder eine Verletzung unfallunabhängig (etwa: Vorschäden) ist. Gelingt dies nicht, gehen die Einwände ins Leere; bereits Zweifel gehen hier zu Lasten der Versicherer.

Sollten Sie einen Anwalt nach einem Unfall beauftragen?

Bei geringen Schäden oder leichten Verletzungen durch einen Unfall kann der Schaden auch ohne Anwalt eingefordert werden; die besseren Ergebnisse erzielt man wohl aber auch dort meist mit einem Rechtsanwalt. Bei größerem Schaden oder gar schwerer Verletzung raten wir zwingend einen hoch spezialisierten Anwalt zu beauftragen und zwar von Beginn an. Das Risiko ist zu groß, dass Sie ohne Anwalt zu wenig Entschädigung erhalten und etwaige Fehler später nicht mehr zu korrigieren sind.

Die gegnerische Versicherung zeigt sich bei einer ersten Kontaktaufnahme der Geschädigten nach einem Unfall oft freundlich und hilfsbereit, bieten sogar schnell die Übernahme von Kosten an, vermitteln an eine Werkstatt für das Fahrzeug etc. Aber vergessen Sie bitte nicht: Es sind die Versicherungen des Unfallgegners. Die Interessen sind hier gegenläufig. Der Versicherer versucht letztlich die Schuld von seinem Versicherungsnehmer – d.h. von Ihrem Gegner – abzuwehren und Ihren Schaden „herunterzurechnen“.

Mit welchen Anwaltskosten ist bei einem Unfall zu rechnen?

Die Höhe der Kosten für den Rechtsanwalt der Geschädigten hängt vom sogenannten Gegenstandswert ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Ferner kommt es darauf an, ob der beauftragte Anwalt zu den Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder eine vertragliche Vergütungsvereinbarung vorschlägt. Die Gebühren nach dem RVG können Sie anhand sogenannter RVG-Rechner im Internet selbst ermitteln.

Wer muss Ihren Rechtsanwalt nach einem Unfall bezahlen?

Der Unfallverursacher ggf. seine Versicherung muss die Kosten für Ihren Anwalt, die nach dem Gesetz in Bezug auf Ihren berechtigten Anspruch entstehen, an Sie zahlen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung für den betreffenden Bereich (Unfall) haben, hat diese die Kosten Ihres Anwaltes in Höhe der gesetzlichen Gebühren zu tragen. Der Erstattungsanspruch gegen den Gegner wird auf die Zahlungen der Rechtschutzversicherung angerechnet.

Nutzen Sie den kostenlosen Erstkontakt!

Rufen Sie uns unverbindlich an!

Wir besprechen mit Ihnen die Situation und geben Ihnen eine grobe Einschätzung.

Weitere Informationen zu Schadensersatz und Schmerzensgeld

Lesen Sie unsere weiteren Informationen, wer haftet, wann Ihnen Schadensersatz zusteht und in welcher Höhe Sie zum Beispiel Schmerzensgeld nach einem Unfall fordern können. Wir haben eine eigene, aktuelle Schmerzensgeldtabelle 2020 für Schwerverletzte nach Unfällen und Arztfehler.

Zum Verständnis und der rechtlichen Einordnung sehen Sie sich bitte auch unsere Erklärvideos zu vielen Themen des Schadensersatzes u.a. an.

Viele weitergehende Rechtstipps – auch zu Schmerzensgeldtabellen und Schmerzensgeldbemessung – beantworten wir unter 70 Tipps zum Schmerzensgeld.

Rechtliche Fragen in Bezug auf Unfälle mit dem Auto oder Kfz und deren Haftpflichtversicherung beantworten wir auf der Seite Verkehrsunfälle.

Oder kontaktieren Sie unsere Kanzlei jetzt kostenlos und unverbindlich über unser Kontaktformular und sichern Sie sich jetzt eine Ersteinschätzung!

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