Verkehrsunfall?

Wir kämpfen für Schadens­ersatz und maximales Schmerzens­geld nach einem Unfall!

Verkehrsunfallrecht

„Um die Ansprüche schwer verletzter Personen bestmöglich gegen den Versicherer durchzusetzen, bedarf es vor allem einer hohen Spezialisierung, langer Erfahrung und Durchhaltevermögen bei den Verhandlungen.“

Nach einem Verkehrsunfall (oder anderem Unfall) haben Sie schwere Verletzungen?
Als erfahrene Verkehrsanwalt und Spezialisten für Schmerzensgeld vertreten wir sie!

Wir kämpfen für maximale Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Autounfall. Wir arbeiten mit einem Team von Sachverständigen und Gutachtern zusammen.

Für die erfolgreiche Regulierung besitzen wir die medizinischen Fachkenntnisse, insbesondere im Bereich typischer (Verkehrs-) Unfallverletzungen, insbesondere Querschnittlähmung, Schädel-Hirn-Trauma, Polytrauma, multiple Frakturen oder Verbrennungen.

In Verkehrsunfallsachen sind zwei Hürden zu nehmen. Die erste ist die Frage der Schuld. Ansprüche gegen den Versicherer bestehen nur dann, wenn der Gegner dem Verkehrsunfall schuld ist, am besten ganz oder zumindest auch teilweise, dann besteht eine Haftungshöhe nach der Haftungsquote. Um eine möglichst hohe Haftungsquote durchzusetzen, bedarf es spezieller juristische Kenntnisse, über die wir verfügen.

Die zweite Hürde ist, dass die Verletzungsfolgen, nach denen sich der Schadensersatz (Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Mehrbedarfsschaden) bemisst, auf den Unfall zurückzuführen sein muss. Hier wird oft gemauert, in dem der Gegner sagt, dass beispielsweise die Rückenbeschwerden nach einem Unfall auf Verschleiß oder frühere Verletzungen  zurückzuführen sind, also unfallunabhängig bestehen. Hier bedarf es medizinischer Sachkenntnisse und Erfahrung, um diesen Einwand gegebenenfalls mit Hilfe von Sachverständigen auszuhebeln.

Themenübersicht

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Unfall

Wer zahlt überhaupt den Schadensersatz und das Schmerzensgeld im Falle eines Verkehrsunfalls z.B. Autounfall?

Wenn Autos bzw. Kraftfahrzeuge an dem Unfall beteiligt sind, besteht für diese grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung), die für alle Schäden aufkommt, soweit der Führer des Fahrzeuges den Unfall schuldhaft verursacht hat. In manchen Fällen ist ein Verschulden auch nicht erforderlich, dann wird schon aus der sogenannten Betriebsgefahr des Fahrzeuges gehaftet (§ 7 StVG). Bei Autounfällen kann folglich davon ausgegangen werden, dass eine solvente Versicherung für die Schäden aufkommt.

Für Fußgänger oder Radfahrer besteht keine Versicherungspflicht. Primär haften dann die Verursacher selbst. Sollten diese Personen aber freiwillig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, reguliert die Versicherung in der Praxis ebenfalls die Schäden. Sollte eine Versicherung nicht bestehen, stellt sich die Frage der Solvenz (Zahlungsfähigkeit) des Schädigers. Es lohnt sich auch diesen Punkt frühzeitig durch den Anwalt abklären zu lassen.

Wie wird das Schmerzensgeld nach einem Autounfall oder sonstigen Verkehrsunfall beantragt?

Wir kämpfen für maximales Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Wir arbeiten im Team mit Sachverständigen und Gutachtern.

Für die erfolgreiche Regulierung besitzen wir die medizinischen Fachkenntnisse, insbesondere im Bereich typischer (Verkehrs-)Unfallverletzungen:

  • Schwere Schädel-Hirn-Trauma,
  • Polytrauma,
  • Querschnittlähmung, 
  • Verbrennungen, 
  • multiple Frakturen (Brüche), 
  • Schleudertrauma (HWS-Distorsion) etc.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um als Geschädigter nach einem Autounfall oder sonstigen Verkehrsunfall Schmerzensgeld vom Schädiger einzufordern:

  1. Der Anspruch wird außergerichtlich gegenüber dem Verursacher oder seiner Versicherung geltend gemacht. Zumindest bei schweren Schäden sollte dies unbedingt von Beginn an durch einen spezialisierter Rechtsanwalt geschehen, da manche Fehler von Laien oder nicht versierten Anwälten später nur schwer oder überhaupt nicht zu korrigieren sind.
  2. Es wird eine Klage bei Gericht eingereicht. Das Amtsgericht ist für Verkehrsunfälle bis 5.000,- Euro Schaden zuständig, darüber das Landgericht (dort: Anwaltszwang).

Selbst wenn Sie meinen klar im Recht zu sein, ist es oft schwierig den Anspruch auf das Schmerzensgeld und den Schadensersatz nach einem Unfall einzufordern und letztlich auch erfolgreich durchzusetzen. Immer wieder hören wie Mandanten sagen:

„Aber die müssen doch zahlen, ich war doch nicht Schuld!“

So einfach ist es in der Praxis leider selten. Manchmal ist es auch so einfach, aber der Versicherer „macht es“ kompliziert, um die berechtigten Ansprüche zu kürzen.

Schwierig kann es werden, wenn die Polizei vor Ort keine ausreichende Beweissicherung betrieben hat oder Zeugen nicht vorhanden sind. Sie sollten frühzeitig qualifizierte Ärzte aufsuchen und Arztberichte verlangen, Fotos und Gedächtnisprotokolle fertigen.

Nicht selten wird von der Versicherung eingewandt, dass der Unfall gar nicht die Ursache für die Verletzung sei und ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld daher nicht bestehe. Im Falle eines Beinbruchs mag dieser Einwand offensichtlich unbegründet sein, aber es gibt durchaus komplexere Verletzungsbilder (etwa bei Rückenverletzungen), die sich im Laufe der Jahre unterschiedlich auswirken, wo dies nicht so eindeutig ist. Hier muss der beauftragte Rechtsanwalt prüfen, ob ein medizinischer Sachverständiger frühzeitig einzuschalten ist.

Bei falschen Vorgehen oder zu früher Erhebung der Klage – das heißt, wenn nicht zunächst alles außergerichtlich versucht wurde – kann dies zu Verzögerungen von mehreren Jahren führen.

Die Versicherungen haben viele Methoden um den Anspruch der Geschädigten zu kürzen, über Jahre zu verzögern oder ganz zu verweigern. Nur kleinste Schadensfälle sollten ohne Anwalt reguliert werden. Bei schweren Verletzungen oder dauerhaften Beeinträchtigungen der Gesundheit ist das Risiko viel zu hoch, dass der Versicherer zu wenig zahlt oder berechtigte Ansprüche „unter den Tisch fallen“ lässt.

Die Praxis zeigt: Die Höhe des letztendlich durchgesetzten Schmerzensgeldes nach einem Unfall hängt vor allem von der Qualität des Rechtsanwaltes ab, den Sie beauftragen.

Sollte der Versicherer nicht bereit sein, angemessene Beträge für Ihre Körperverletzung und Schmerzen zu zahlen, bleibt nur der Weg zu Gericht. Dies sollte immer die letzte Option sein. Spezialisierte Anwälte können die absolut meisten Fälle im Bereich Verkehrsunfall zur Zufriedenheit der Geschädigten ohne gerichtliche Hilfe abschließen.

Der höchste Schadensersatz wird regelmäßig in den direkten Verhandlungen mit den Versicherungen erzielt, nicht bei Gericht!

Erklärvideos zu Schmerzensgeld und Schadensersatz

Unsere von uns selbst ausgearbeiteten Erklärvideos geben Ihnen einen Überblick über die immense Höhe bei der Regulierung der infrage kommenden Schadensposten, etwa der Pflegekosten, des Erwerbsschadens, dem behindertengerechten Umbau von Immobilie und Auto, gleichfalls enthalten sie auch praktische Tipps:

Wie viel Entschädigung bzw. Schmerzensgeld und Schadensersatz steht Ihnen bei einem Autounfall oder sonstigen Unfall zu?

Diese Frage ist leider nicht einfach und kurz zu beantworten, insbesondere reicht nicht ein Blick in irgendeine Tabelle.

Abhängig ist die Höhe des Schmerzensgeldes zunächst von der Schwere der Körperverletzungen, Intensität und Dauer der Schmerzen, ob dauerhafte – eventuell lebenslange – Beeinträchtigungen verbleiben oder Folgerisiken (drohende weiter Verletzungsfolgen in der Zukunft) bestehen. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Faktoren. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Bei ganz geringfügigen Verletzungen, wie z.B. leichteste Prellungen, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld ganz entfallen.

Es ist immens wichtig, dass der durch Sie beauftragte Anwalt zu sämtlichen dieser Punkte – nicht nur zu den Schmerzen an sich – Stellung nimmt, da sonst die Gefahr besteht, dass das Schmerzensgeld zu gering ausfällt. Viele Anwälte scheuen diese Arbeit, was zu negativen Ergebnissen für die Geschädigten führt.

Ein Richter an einem Oberlandesgericht hat diese Problematik bei einer Fortbildung auf den Punkt gebracht:

„Wir (das OLG) hätten dem Unfallopfer eigentlich gerne mehr Schmerzensgeld zugesprochen, aber der Anwalt hat einfach zu wenig zu der Verletzung und den drohenden Folgenschäden vorgetragen.“

Bitte lesen Sie zu diesem umfangreichen Thema „die Höhe des Schmerzensgeldes“ unsere speziellen Seiten:

Dort erfahren Sie worauf es in diesen einzelnen Bereichen ankommt und wie dort für Sie die maximal zu erzielenden Ersatzzahlungen zu erhalten sind. Ein Blick in eine Tabelle für Schmerzensgeld reicht jedoch bei weitem nicht aus um den Anspruch korrekt zu berechnen; die Schmerzensgeldtabelle kann nur einer ersten, groben Einordnung dienen. Es ist immer der individuelle Einzelfall zu bewerten! Ihr Schicksal findet sich in der konkreten Form mit allen Beeinträchtigungen und drohenden Folgeschäden in keiner Tabelle wieder.

Auch einen sogenannten „Schmerzensgeldrechner“, wie er im Internet beworben wird, gibt es tatsächlich nicht. Die Berechnung dieses Schadens kann nicht anhand einer mathematischen Formel gelöst werden.

Die Digitalisierung der juristischen Arbeit mag für Inkassounternehmen und Kanzleien ein Gewinn sein. Legal Tech versagt aber in der Schmerzensgeldbemessung, weil die Schädigungskonstellation, die Verletzungen und Lebensbeeinträchtigungen so vielfältig sind, dass eine rein formelartige Berechnung von Schmerzensgeld nicht funktionieren kann.

Gerne können Sie sich auch unsere Erklärvideos zu den entsprechenden Themen ansehen (Link)

Oder Sie nutzen in Ihrem individuellen Fall unsere kostenlose Ersteinschätzung. Gerne können Sie uns auch für ein unverbindliches Erstgespräch anrufen.

In welchen Bereichen kann bei Unfallverletzungen Schaden entstehen und welche Posten sind zu erstatten?

Der versierte Verkehrsanwalt kennt sämtliche in Betracht kommende Schadensposten und damit zusammenhängenden Probleme. Zu nennen sind hier unter anderem:

Entsetzt stellen wir immer wieder fest, dass manche Kollegen nur den Schaden am Auto bzw. Kraftfahrzeug oder das Schmerzensgeld einfordern.

Erhebliche Posten wie den Haushaltsführungsschaden oder die vermehrten Bedürfnisse sind nicht bekannt oder werden schlicht vergessen und damit die Opfer, ihre eigenen Mandanten, um einen großen Teil des Schadensersatzes in bis zu fünfstelliger Höhe gebracht.

Hier reicht es nicht aus, allgemeine juristischen Fähigkeiten vorzuweisen und aktuelle Rechtsprechung zu kennen.

Der gegnerische Versicherer merkt schnell, ob der Anwalt sich lediglich als „Experte“ bezeichnet, tatsächlich jedoch neben etlichen anderen Rechtsgebieten auch ein „bisschen Personenschadensrecht betreibt“ oder ob es sich um eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei handelt, die diesen rechtlichen Bereich mitsamt der üblichen Tricks der Versicherer und der einschlägigen höhergerichtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kennt.

Wie können Sie selber prüfen, ob Ihr Anwalt der Richtige für den Bereich Personenschaden nach einem Verkehrsunfall ist?

  • Als Mindestvoraussetzung sollte er Fachanwalt für Verkehrsrecht sein.
  • Schauen Sie zunächst auf die Website Ihres Anwaltes. Ist er wirklich hoch spezialisiert oder bearbeitet er überwiegend „Blechschäden“ oder ganz andere Rechtsbereiche wie z.B. Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht etc.?
  • Hat er eine ausreichende Anzahl guter Bewertungen auf verschiedenen unabhängigen Portalen?
Wir sind Spezialisten! Auch ein Anwaltswechsel kann sich oft lohnen.

Erhalte ich auch Schadensersatz als Beifahrer bzw. Insasse eines Motorrad- oder Autounfalls?

Ja, natürlich haben Sie auch als Insasse in einem Auto oder Beifahrer/Sozius auf einem Motorrad einen eigenen Anspruch auf Entschädigung im Falle von Körperverletzungen und/oder Sachbeschädigung (Kleidung, Handy, Uhr etc).

Ihre rechtliche Situation ist sogar äußerst vorteilhaft. Entweder hat der Führer des Fahrzeuges dessen Beifahrer oder Insasse Sie waren den Unfall verursacht oder eben ein anderer Verkehrsteilnehmer. In beiden Fällen haben Sie einen Gegner der Ihnen für die Schäden haftet! Entweder haftet der Verursacher bzw. Schädiger selbst oder dessen Versicherer oder beide.

Haben Sie im Falle der Mitschuld an einem Verkehrsunfall auch einen Schmerzensgeldanspruch?

Ja, die Frage des Mitverschuldens ist in § 254 BGB und § 9 StVG normiert. Danach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch und damit auch das Schmerzensgeld im Verhältnis Ihres Mitverschuldens zu dem Verschulden des Gegners zu kürzen.

Die Frage des Mitverschuldens ist häufig Streitthema bei der Schadensregulierung; oftmals wird dieser Einwand vom Versicherer auch völlig zu Unrecht erhoben; dies gilt es zu erkennen.

Beispielsweise wird der Anspruch auf Schmerzensgeld erheblich gekürzt, da der Geschädigte nachweislich nicht angeschnallt war. Bevor dies akzeptiert wird ist jedoch zu prüfen, ob die Verletzung denn durch den Gurt überhaupt verhindert worden wäre. Dies ist nicht immer der Fall. Für schwer Geschädigte können solche Kürzungen enorme Nachteile in sechsstelliger Höhe haben.

Für Verletzte bei Autounfällen ist es daher unerlässlich, die bestmögliche Vertretung eines spezialisierten Anwaltes zu erhalten. Mit entsprechender Argumentation können so häufig selbst schwierige Fälle außergerichtlich geklärt und damit jahrelange gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden.

Haben auch Angehörige des Unfallopfers einen Schmerzensgeldanspruch?

Sofern eine Person bei einem Unfall getötet oder eine schwere Körperverletzung erlitten hat, können die nahen Angehörigen einen eigenen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. In den sogenannten „Schockschadensfällen“ erhalten diese eine Entschädigung, wenn die psychische Reaktion auf das Unfallereignis „Krankheitswert“ aufweist, das heißt spürbar über das hinausgeht, was üblicherweise in solchen Situationen an Schock und Trauer zu erwarten ist. Solche rein psychische Schäden werden in Deutschland in der Regel nicht sehr hoch entschädigt, meist nur im vierstelligen, in schweren Fällen im fünfstelligen Euro-Bereich. Bei Autounfällen oder Unfällen mit pflichtversicherten Kfz ist auch hier wieder die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Weitergehende Ansprüche der Angehörigen von Verletzten gibt es nicht.

Im Todesfalle haben die Hinterbliebenen seit der Gesetzeseinführung im Jahr 2017 einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld, dieser liegt als Richtwert aktuell zwischen 2.500,- Euro und 12.000,- Euro. Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es insofern aber noch nicht.

Sofern die verstorbene Person vor Ihrem Tode selbst einen Anspruch auf Schmerzensgeld hatte, geht dieser auf die Erben über.

Ist es sinnvoll Strafanzeige gegen die den Unfall verursachende Person zu erstatten?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. In den allermeisten Fällen hat die Strafanzeige gegen den Unfallverursacher wegen einer Körperverletzung keine Auswirkung auf die (zivilrechtlichen) Schadensersatzansprüche.

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Wann verjähren Schmerzensgeldansprüche aus Verkehrsunfällen?

In der Regel verjähren die Ansprüche auf Entschädigung bei Unfällen innerhalb von 3 Jahren ab dem Verkehrsunfall (Regelverjährung § 195 BGB), wobei das erste Jahr in dem sich der Unfall ereignete nicht mitgerechnet wird (§ 199 Absatz 1 BGB).

Beispiel: Der Unfall war am 25.02.2020. Dann tritt am 31.12.2023 Verjährung ein (2020 zählt nicht mit): Gezählt wird also: 2021, 2022 und 2023.

Die Verjährung kann gehemmt werden, sie läuft dann zunächst nicht weiter. Unter gewissen Voraussetzungen ist dies z.B. während laufender Verhandlungen gegeben oder wenn gerichtliche Schritte (Klage) eingeleitet werden. Es kann auch versucht werden, dass die gegnerische Versicherung für die geschädigte Person einen Verjährungsverzicht abgibt.

„Um maximales Schmerzensgeld für die Geschädigten nach einem schweren Unfall durchzusetzen, bedarf es einer hohen Bereitschaft absolut überdurchschnittliche Arbeit zu leisten, viele Gutachten und Arztberichte zu sichten und auszuwerten, juristisch auf aktuellstem Stand zu sein, umfangreiche Informationen von der verletzten Person einzuholen und eines langen Durchhaltevermögens in den Verhandlungen mit den Versicherern“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Rouven Walter.

Warum sollten Sie uns als Ihre Anwälte auswählen?

Fachwissen:
Wir sind Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht und haben uns auf Personenschäden spezialisiert, einschließlich Querschnittfälle. Wir kennen die spezifischen, medizinischen und rechtlichen Aspekte dieser Verletzungen und arbeiten eng mit medizinischen Fachexperten zusammen, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Ressourcen:
Unsere Kanzlei verfügt über die notwendigen Ressourcen, um eine gründliche Untersuchung Ihres Falls durchzuführen, einschließlich medizinischer Gutachter bzw. Sachverständiger. So können wir die Fakten Ihres Falls umfassend dokumentieren und der Gegenseite präsentieren.

Engagement und Empathie:
Aus Erfahrung wissen wir, dass eine Querschnittlähmung nicht nur körperliche, sondern auch emotionale und finanzielle Auswirkungen hat. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit den Rücken frei zu halten und für Ihre Rechte einzutreten und sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Bedürfnisse erfüllt werden.

Verhandlungsgeschick:
Wir haben uns spezialisiert auf das Aushandeln höchstmöglicher Entschädigungen und Zukunftsabsicherungen mit Versicherern bzw. der Gegenseite. Wir werden uns alle notwendige Zeit nehmen, um für Ihre Interessen zu kämpfen und dafür zu sorgen, dass Sie angemessen entschädigt werden. Zum Video, Hohes Schmerzensgeld – aber wie?

Langjährige Erfahrung:
Mit 25 Jahren Erfahrung in der Vertretung von Personenschäden haben wir eine beeindruckende Erfolgsbilanz aufgebaut. Unsere Mandanten vertrauen uns aufgrund unserer bewährten Fähigkeit, die höchsten Schmerzensgeld- und Schadensersatzbeträgen deutschlandweit zu erzielen.

Erfolgsgeschichten:
Unsere Kanzlei hat zahlreiche Fälle von Querschnittlähmung-Opfern erfolgreich vertreten und dabei beachtliche Ergebnisse erzielt. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten geholfen zu haben, ihr Leben nach einer Verletzung wiederaufzubauen.

Zukunftssicherung:
Neben der Verfolgung Ihres Schadensersatzanspruchs möchten wir sicherstellen, dass Sie langfristig abgesichert sind. Wir setzen uns für die Deckung Ihrer zukünftigen medizinischen Kosten, Therapien und lebensnotwendigen Anpassungen ein.

Haushaltsführungsschaden und Erwerbschaden:
Bei Querschnittlähmung können die Folgen auf Ihre Haushaltsführung oder Erwerbsfähigkeit schwerwiegend sein. Wir setzen uns für den bestmöglichen Ausgleich ein.

Sofern Sie bereits andere Anwälte beauftragt haben und das Gefühl haben, dass Ihre aktuelle Vertretung nicht die nötige Expertise und Empathie aufbringt, um Ihre Bedürfnisse angemessen zu vertreten, sollten Sie die Kanzlei unbedingt wechseln.

Wir laden Sie herzlich ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um einen kostenlosen, unverbindlichen Fallbewertungstermin zu vereinbaren. Dabei können wir die Einzelheiten Ihres Falls besprechen und Ihnen weitere Einblicke in unsere Herangehensweise geben.

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