Knieoperationen

Knieoperationen

Knie­operationen sind risikoreich und oft vermeidbar

Knieoperationen

Das Kniegelenk ist das Größte der Gelenke des Menschen. Es besteht aus vielen Komponenten (Gelenkwalzen, Kniescheibe = Patella, Innenmeniskus, Außenmeniskus und Kniescheibensehne) und wird von Haltebändern (hinteres Kreuzband, vorderes Kreuzband; inneres Seitenband, äußeres Seitenband) getragen. Es ist ein kompliziertes Gelenk. Es ist nicht möglich, dieses komplexe Gebilde in allen seinen Einzelheiten künstlich nachzubilden.

Jedes Jahr werden in Deutschland mehr Knieprothesen (Knie-TEP Knietotalendoprothesen) eingesetzt, zumeist wegen fortgeschrittener Arthrose (Gelenksverschleiß) des Knorpels. Die 200.000er-Marke wird bald erreicht sein. Es werden auch immer jüngere Patienten operiert. Das ist außerordentlich bedenklich. Eine Knieoperation ist unumkehrbar. Knieprothesen halten nicht für ein ganzes Leben. Ist der Patient jung, steigt die Wahrscheinlichkeit immens, dass die Prothese, etwa weil sie sich gelockert hat, ausgewechselt werden muss. Wechseloperationen führen noch häufiger als die Erstoperation zu schlechten Ergebnissen und zu Komplikationen.

Ein großes Risiko ist die Fehlstellung der Prothese; sie kann sich lockern. Die Seitenbänder können reißen. Während der Operation können Blutgefäße verletzt oder Nerven geschädigt werden. Nervenschäden können eine sogenannte Fußheberschwäche auslösen, sodass es zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen im Fuß kommt.

Außerdem ist bei Knieoperationen das Risiko einer Infektion hoch. Eine Infektion kann zu Dauerschäden führen. So können die Knorpel, die Bänder und die Kapsel (das Kniegelenk ist zu seinem Schutze von einer Kapsel umschlossen) geschädigt werden. Im ungünstigsten Fall können so schweren Nekrosen (Gewebezerfall) auftreten, dass die Implantation eines künstlichen Kniegelenks unabwendbar ist.

Schon bei Injektionen in das Kniegelenk kann es zu so schwerwiegenden Entzündungen kommen, dass eine oder mehrere Nachfolgeoperation notwendig werden. Auch eine sehr einfache Arthroskopie birgt das Risiko einer Embolie. Über dieses Risiko muss aufgeklärt werden. Es gibt sogar ein Beispiel aus der Rechtsprechung, bei denen die Angehörigen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus ihrer Erbenstellung heraus geltend machen mussten, weil die Patientin nach einer einfachen arthroskopischen Knieoperation nach linksseitiger Beinvenenthrombose an einer Lungenarterienembolie verstarb.

Eine Knieoperation bei der eine Prothese eingesetzt wird, bringt viel Geld ein, nämlich etwa 8-16.000 €. Die Kostenkomponente ist nicht zu unterschätzen. Das Gesundheitssystem ist in Deutschland mittlerweile nicht mehr auf Heilung hin optimiert, sondern weitgehend kostenoptimiert. Viele Knieoperationen sind vermeidbar, ja überflüssig. Die konservative Behandlung wird nicht ausgeschöpft. Die konservative Behandlung bezeichnet solche Heilmaßnahmen, bei denen nicht geschnitten (operiert) wird. Kniebeschwerden sind durch ständige, tägliche Übungen und Fahrradfahren, so wie mit medikamentöser Behandlung bekämpfbar. Auch die Reduzierung des BMI (Body-Maß-Index) auf einen Wert unter 25, in jedem Fall unter 30 bringt Gewinn.

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Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Operation indiziert sein. Ein Arzt ist verpflichtet, seinen Patienten über diese Möglichkeiten aufzuklären, soweit sie als gleichwertige Behandlungsalternativen in Betracht kommen. Außerdem muss er die Erfolgsaussichten, die Misserfolgsaussichten und Risiken der verschiedenen Behandlungsalternativen darstellen. Es ist sodann die Entscheidung des Patienten unter Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts, die eine oder andere der Behandlungsalternativen auszuwählen. Unterlässt der Arzt eine solche Aufklärung, dann haftet er seinem Patienten für die Verletzung der Aufklärungspflicht und muss Schadensersatz und Schmerzensgeld an den Patienten zahlen.

Bei schweren gesundheitlichen Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalls, aufgrund mangelhafter Aufklärung durch Arzt und Krankenhaus oder einem Behandlungsfehler stehen dem Geschädigten zum Ausgleich seiner Lebensbeeinträchtigungen immaterieller Ersatz (Schmerzensgeld), die Kompensation des Erwerbsschadens und der Ersatz der vermehrten Bedürfnisse (Mehrbedarfsschaden) zu. Außerdem ist der Haushaltsführungsschaden zu ersetzen. Dass Patienten nach einer missglückten Knieoperation nur unter Schmerzen sich eingeschränkt bewegen können, normales Gehen und Stehen nicht möglich ist, ist nicht nur eine Lebensbeeinträchtigungen, die mit einem Schmerzensgeld ausgeglichen werden muss.
Ein gesundheitlicher Schaden am Knie zieht auch die Einschränkung der Tätigkeit im Haushalt nach sich. Der Haushaltsführungsschaden muss zwar individuell berechnet werden, jedoch gehen die Fachleute als Schätzungsgrundlage in Tabellenwerken davon aus, dass der Geschädigte bei einer Kniegelenksversteifung in günstiger Stellung 16 Prozent seiner Haushaltstätigkeiten nicht mehr nachgehen kann; bei leichten Bewegungseinschränkungen sind es 9 Prozent bei stärkeren Bewegungseinschränkungen 17 Prozent und bei Kniegelenksinstabilität sind es 22 Prozent.

Beispiel

Ein Beispiel: Nehmen wir an, dass eine 45-jährige Frau durch einen Behandlungsfehler eine Knieinstabilität als Dauerschaden erlitten hat. Dann ist von Folgendem auszugehen: in ihrem gehobenen 3-Personenhaushalt hat die Frau 153 Stunden im Monat gearbeitet. Erleidet sie eine 22-prozentige Einbuße so sind das 34 Stunden im Monat. Viele Gerichte vergüten den Haushaltsführungsschaden mit zehn Euro netto in der Stunde, sodass von einem monatlichen Schaden von 340 € auszugehen ist. Eine 45-jährige Frau hat in Deutschland eine statistische Lebenserwartung von weiteren 38,8 Jahren. Das sind 465,6 Monate, sodass sich ein Gesamtschaden in Höhe von 158.304 € ergibt. Nur wenn man sich die lange Laufzeit des Schadens vergegenwärtigt und in die Zukunft hochrechnet, kann man sich eine Vorstellung von der tatsächlichen Höhe machen.

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