Schadens­ersatz bei Querschnitt­lähmung

Maximaler Schadens­ersatz und Zukunfts­absicherung in allen Bereichen: Erwerbs-, Renten-, Haushaltsführung-, Pflegeschaden etc.

Hohe Ansprüche bei Querschnitt­lähmung durch Unfall oder Behandlungs­fehler

Hohe Ansprüche bei Querschnitt­lähmung durch Unfall oder Behandlungs­fehler

Wir (als auf Opferseite und Patientenseite tätige Fachanwälte) sind die Spezialisten bei der Regulierung von Schadensersatz­ansprüche eines querschnittgelähmten Geschädigten. Das ist rechtlich besonders anspruchsvoll. Bei diesen schwersten Verletzungen gibt es nahezu die höchsten Schmerzensgeldbeträge.

Nutzen Sie dafür unsere Kompetenz und Erfahrung!

Als Experten wissen wir, in welcher Reihenfolge das Richtige getan werden muss!
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Angesichts der Komplexität der Schadensregulierung (juristische und medizinische Spezialkenntnisse sind erforderlich) und der Schadenshöhe dieser allerschwersten Verletzung bearbeiten wir diese Verletzung grundsätzlich als Spezialisten-Team, um allerhöchstes Schmerzensgeld und materielle Entschädigung für Sie zu erlangen.

Warum sollten Sie uns als Ihre Anwälte auswählen?

Fachwissen:
Wir sind Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht und haben uns auf Personenschäden spezialisiert, einschließlich Querschnittfälle. Wir kennen die spezifischen, medizinischen und rechtlichen Aspekte dieser Verletzungen und arbeiten eng mit medizinischen Fachexperten zusammen, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Ressourcen:
Unsere Kanzlei verfügt über die notwendigen Ressourcen, um eine gründliche Untersuchung Ihres Falls durchzuführen, einschließlich medizinischer Gutachter bzw. Sachverständiger. So können wir die Fakten Ihres Falls umfassend dokumentieren und der Gegenseite präsentieren.

Engagement und Empathie:
Aus Erfahrung wissen wir, dass eine Querschnittlähmung nicht nur körperliche, sondern auch emotionale und finanzielle Auswirkungen hat. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit den Rücken frei zu halten und für Ihre Rechte einzutreten und sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Bedürfnisse erfüllt werden.

Verhandlungsgeschick:
Wir haben uns spezialisiert auf das Aushandeln höchstmöglicher Entschädigungen und Zukunftsabsicherungen mit Versicherern bzw. der Gegenseite. Wir werden uns alle notwendige Zeit nehmen, um für Ihre Interessen zu kämpfen und dafür zu sorgen, dass Sie angemessen entschädigt werden. Zum Video, Hohes Schmerzensgeld – aber wie?

Langjährige Erfahrung:
Mit 25 Jahren Erfahrung in der Vertretung von Personenschäden haben wir eine beeindruckende Erfolgsbilanz aufgebaut. Unsere Mandanten vertrauen uns aufgrund unserer bewährten Fähigkeit, die höchsten Schmerzensgeld- und Schadensersatzbeträgen deutschlandweit zu erzielen.

Erfolgsgeschichten:
Unsere Kanzlei hat zahlreiche Fälle von Querschnittlähmung-Opfern erfolgreich vertreten und dabei beachtliche Ergebnisse erzielt. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten geholfen zu haben, ihr Leben nach einer Verletzung wiederaufzubauen.

Zukunftssicherung:
Neben der Verfolgung Ihres Schadensersatzanspruchs möchten wir sicherstellen, dass Sie langfristig abgesichert sind. Wir setzen uns für die Deckung Ihrer zukünftigen medizinischen Kosten, Therapien und lebensnotwendigen Anpassungen ein.

Haushaltsführungsschaden und Erwerbschaden:
Bei Querschnittlähmung können die Folgen auf Ihre Haushaltsführung oder Erwerbsfähigkeit schwerwiegend sein. Wir setzen uns für den bestmöglichen Ausgleich ein.

Sofern Sie bereits andere Anwälte beauftragt haben und das Gefühl haben, dass Ihre aktuelle Vertretung nicht die nötige Expertise und Empathie aufbringt, um Ihre Bedürfnisse angemessen zu vertreten, sollten Sie die Kanzlei unbedingt wechseln.

Wir laden Sie herzlich ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um einen kostenlosen, unverbindlichen Fallbewertungstermin zu vereinbaren. Dabei können wir die Einzelheiten Ihres Falls besprechen und Ihnen weitere Einblicke in unsere Herangehensweise geben.

Nutzen Sie den kostenlosen Erstkontakt!

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Wir besprechen mit Ihnen die Situation und geben Ihnen eine grobe Einschätzung.

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Querschnittlähmung auch Querschnittsyndrom oder Querschnittläsion

Die Querschnittlähmung wird auch Querschnittsyndrom oder Querschnittläsion genannt. Sie bezeichnet die anteilige oder vollständige Schädigung des Rückenmarks. Es gibt komplette (keine Restfunktion erhalten) aber auch nur inkomplette (Restfunktionen erhalten) Querschnittlähmungen. Je höher die Schädigung des Rückenmarks liegt, desto schwerwiegender sind die Beeinträchtigungen, wie etwa Lähmungen (Paraparese, Paraplegie, Tetraparese oder Tetraplegie) und der Ausfall von motorischen, sensiblen und vegetativen Funktionen. Mögliche Folgen sind Inkontinenz (Blasen- oder Stuhlentlehrungsstörungen), Impotenz, Verlust der sexuellen Empfindungsfähigkeit; als Komplikationen kommen oft vor: Lungenentzündung, Dekubitus (Durchliegegeschwür) und Darmverschluss.

Querschnittlähmung durch Unfall oder Behandlungsfehler

Etwa fünfzig Prozent der Querschnittlähmungen werden durch Verkehrsunfälle verursacht; der übrige Großteil beruht auf Krankheiten, ein kleinerer Teil allerdings auch auf medizinischen Eingriffen (hier ist auf die entsprechende Aufklärung zu achten) oder auf eine Behandlung entgegen den Facharztstandards (Behandlungsfehler).

Querschnittlähmung und Schmerzensgeld

Bei diesen schwersten Verletzungen gibt es nahezu die höchsten Schmerzensgeldbeträge. Nur bei hirnorganischen Schädigungen werden noch höhere Beträge zugebilligt. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen sind von den Gerichten 100.000,- (inkomplette Querschnittlähmung) bis hin zu 750.000,- Euro (komplette Querschnittlähmung mit schwerwiegendsten Folgen) zugesprochen worden. Nicht nur das Schmerzensgeld ist wichtig, unbedingt muss auch die erforderliche Absicherung für die Zukunft (Erwerbsschaden, Steuerschaden, Rentenschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden und alle Mehraufwendungen) sichergestellt werden. Damit sollten unbedingt Spezialisten beauftragt werden, auch weil eine individuelle Lösung gesucht werden muss, zum Beispiel hinsichtlich der Frage, ob der Schadensersatz kapitalisiert werden oder ob eine Rente gezahlt werden soll. Zu berücksichtigen sind die Zukunftsrisiken, Spätfolgen und auch die schwerwiegenden Komplikationen, die möglich sind, wie etwa Lungenentzündung, Darmverschluss oder Durchliegegeschwüre, die ein Vorversterblichkeitsrisiko sein können, mit diesem statistischen Risiko kann ein Spezialist der Materie umgehen; wichtig ist deshalb, dass der beauftragte Rechtsanwalt über juristische und medizinische Spezialkenntnisse verfügt.

Ohne bestmögliche Vertretung droht dem Betroffenen als schuldlos Verletzten ein „Sozialfall“ zu werden, wenn nicht ausreichende Schadensersatzbeträge beziffert und letztlich auch durchgesetzt werden.

Querschnittlähmung – zukünftige Behandlung und ihre Folgen – ein Exkurs:

Neurobiologen arbeiten und forschen an Wirkstoffen, mit denen sie die zertrennten Nerven wieder zusammenfügen wollen. Auch mit Stammzellen (und anderen Zellarten) wird experimentiert. Darüber hinaus werden Neuroimplantate erprobt, mit denen man die Verletzung im Rückenmark überbrücken möchte.

Momentan erfolgversprechend sind die neuen Heilverfahren bisher nur bei Frischverletzten.

Also selbst dann, wenn die neuen Therapieansätze Erfolg haben sollten, dann sind viele Geschädigte noch lange Zeit auf alternative Hilfen oder auf innovative Hilfsmittel angewiesen, wie etwas das Exoskelett-System der Firma ReWalk. Es handelt sich um ein tragbares robotisches Exoskelett für Patienten mit Rückenmarksverletzungen, ein medizinisches Hilfsmittel und Medizinprodukt. Medizinische Hilfsmittel (etwa: Rollstühle, Gehhilfen oder Prothesen) sind für viele Menschen unentbehrlich. Sie ersetzen nämlich, worüber sich Nichtbehinderte selten Gedanken machen, die ausgefallenen Funktionen des Körpers. Es gibt ein bundeseinheitliches Hilfsmittelverzeichnis, in dem alle Hilfsmittel aufgelistet sind, die von den Krankenkassen grundsätzlich ersetzt werden müssen. Dieses Verzeichnis wird von einer Fachkommission der Spitzenverbände der Krankenkassen ständig aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht, der vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird. In dieses Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sind sogenannte Ganzkörperorthesen zur Funktionssicherung und Mobilisierung. Sie werden auch Exoskelette (Außenskelette) oder Roboteranzüge genannt. Diese technische Innovation ermöglicht Gelähmten, die einen solchen Apparat steuern können, einen aufrechten Gang. Beine und Rumpf werden wie in einer Stehhilfe fixiert, das heißt: Sprung-, Knie– und Hüftgelenke werden gesperrt. Der Patient gleitet auf Platten. Die eigentliche Laufbewegung erfolgt durch den Gehapparat, nicht durch die Beine (die ja gelähmt sind).

Dieses Hilfsmittel kommt nicht nur für Patienten mit Rückenmarksverletzungen und Paraplegie (vollständige Lähmung beider Beine) in Betracht, sondern auch bei beidseitiger Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur, zum Beispiel bei Spina bifida (Neuralrohrfehlbildung = „offener Rücken“).

Erklärvideos zu Schmerzensgeld und Schadensersatz

Unsere von uns selbst ausgearbeiteten Erklärvideos geben Ihnen einen Überblick über die immense Höhe bei der Regulierung der infrage kommenden Schadensposten, etwa der Pflegekosten, des Erwerbsschadens, dem behindertengerechten Umbau von Immobilie und Auto, gleichfalls enthalten sie auch praktische Tipps:

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