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Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Hohe Entschädigung bei Schädel-Hirn-Trauma notwendig

Hohe Entschädigung bei Schädel-Hirn-Trauma notwendig

Geschädigte, die ein Schädel-Hirn-Trauma (Abkürzung: SHT) erlitten haben, wirken häufig nach außen hin unauffällig. Oftmals erkennen Versicherungen, gelegentlich auch Richter und leider auch viele Anwälte die Tiefe des Problems nicht und sehen nur den scheinbar „guten“ Zustand der betroffenen Person.

Wir verstehen Ihre Situation. Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz!
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Schwer Hirnverletzte sind meist lebenslang auf fremde Hilfe und Betreuung angewiesen. Diese immensen Kosten müssen im Sinne des Geschädigten und seiner Angehörigen sichergestellt werden.

Warum sollten Sie uns als Ihre Anwälte auswählen?

Fachwissen:
Wir sind Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht und haben uns auf Personenschäden spezialisiert, einschließlich Schädel-Hirn-Trauma-Fälle. Wir kennen die spezifischen, medizinischen und rechtlichen Aspekte dieser Verletzungen und arbeiten eng mit medizinischen Fachexperten zusammen, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Ressourcen:
Unsere Kanzlei verfügt über die notwendigen Ressourcen, um eine gründliche Untersuchung Ihres Falls durchzuführen, einschließlich medizinischer Gutachter bzw. Sachverständiger. So können wir die Fakten Ihres Falls umfassend dokumentieren und der Gegenseite präsentieren.

Engagement und Empathie:
Aus Erfahrung wissen wir, dass ein Schädel-Hirn-Trauma nicht nur körperliche, sondern auch emotionale und finanzielle Auswirkungen hat. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit den Rücken frei zu halten und für Ihre Rechte einzutreten und sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Bedürfnisse erfüllt werden.

Verhandlungsgeschick:
Wir haben uns spezialisiert auf das Aushandeln höchstmöglicher Entschädigungen und Zukunftsabsicherungen mit Versicherern bzw. der Gegenseite. Wir werden uns alle notwendige Zeit nehmen, um für Ihre Interessen zu kämpfen und dafür zu sorgen, dass Sie angemessen entschädigt werden. Zum Video, Hohes Schmerzensgeld – aber wie?

Langjährige Erfahrung:
Mit 25 Jahren Erfahrung in der Vertretung von Personenschäden haben wir eine beeindruckende Erfolgsbilanz aufgebaut. Unsere Mandanten vertrauen uns aufgrund unserer bewährten Fähigkeit, die höchsten Schmerzensgeld- und Schadensersatzbeträgen deutschlandweit zu erzielen.

Erfolgsgeschichten:
Unsere Kanzlei hat zahlreiche Fälle von Schädel-Hirn-Trauma-Opfern erfolgreich vertreten und dabei beachtliche Ergebnisse erzielt. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten geholfen zu haben, ihr Leben nach einer Verletzung wiederaufzubauen.

Zukunftssicherung:
Neben der Verfolgung Ihres Schadensersatzanspruchs möchten wir sicherstellen, dass Sie langfristig abgesichert sind. Wir setzen uns für die Deckung Ihrer zukünftigen medizinischen Kosten, Therapien und lebensnotwendigen Anpassungen ein.

Haushaltsführungsschaden und Erwerbschaden:
Bei schweren Schädel-Hirn-Traumata können die Folgen auf Ihre Haushaltsführung oder Erwerbsfähigkeit schwerwiegend sein. Wir setzen uns für den bestmöglichen Ausgleich ein.

Sofern Sie bereits andere Anwälte beauftragt haben und das Gefühl haben, dass Ihre aktuelle Vertretung nicht die nötige Expertise und Empathie aufbringt, um Ihre Bedürfnisse angemessen zu vertreten, sollten Sie die Kanzlei unbedingt wechseln.

Wir laden Sie herzlich ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um einen kostenlosen, unverbindlichen Fallbewertungstermin zu vereinbaren. Dabei können wir die Einzelheiten Ihres Falls besprechen und Ihnen weitere Einblicke in unsere Herangehensweise geben.

Themenübersicht

Was ist ein Schädelhirntrauma?

Trauma bedeutet Verletzung. Die Verletzung des Schädels ist zweitrangig; sehr gefährlich ist für den Menschen als hochentwickeltes Lebewesen die Verletzung des Gehirns.

Man unterscheidet beim Schädel-Hirn-Trauma drei Schweregrade. Je schwerer der Grad, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass bleibende Schäden auftreten.

  1. Gehirnerschütterung (Commotio cerebri): Das Schädelhirntrauma 1 Grades ist nur eine leichte Hirnverletzung mit nur vorübergehender Funktionsstörung des Gehirns, meist ohne Folgeschäden. Als Symptome treten oft Erbrechen, Ohnmacht und Schwindel auf.

Bei Kindern besteht schon bei leichteren Gehirnverletzungen (auch schon bei Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades) ein Risiko. Zunächst Erscheinen die Verletzungen oftmals ausgeheilt, dann aber, beispielsweise während der Umformungsphase des Gehirns in der Pubertät, treten plötzlich Verletzungsfolgen hervor.

  1. Gehirnprellung (Contusio cerebri): Beim zweiten Grad kann nach einer längeren Bewusstlosigkeit als beim ersten Grad ein Gedächtnisverlust auftreten, also eine Gedächtnislücke über einen Tag hinaus.

Eventuelle Spätfolgen sind davon abhängig, welcher Teil des Gehirns betroffen ist.

  1. Gehirnquetschung (Compressio cerebri): Bei der Verletzung dritten Grades sind dauerhafte Schäden wahrscheinlich, aber nicht zwingend. Es ist möglich, dass gar keine Schäden zurückbleiben, möglich ist aber auch, dass der Betroffene zum Schwerstpflegefall wird oder sogar in ein Wachkoma (apallisches Syndrom) fällt und damit eventuell für das gesamte restliche Leben gar nicht mehr ansprechbar ist (schwerste mögliche Schädigung eines Menschen).

Die Einklemmung des Gehirns durch Blutungen, Ödeme oder ähnliche Vorgänge kann zu einem Druckanstieg führen. Die Folge ist meist ein lang andauerndes Koma. Zur Druckentlastung kann eine Bohrung in den Schädel oder eine vorübergehende Entfernung eines Teils der Schädeldecke notwendig sein (Trepanation).

Das Problem des schädlichen Druckanstiegs, durch den das Gehirn gequetscht wird, war schon unseren Vorfahren bekannt. Schädelbohrungen zur Druckentlastung sind seit 14 Tausend Jahren vorgenommen worden.

Man unterscheidet zusätzlich das geschlossene Schädel-Hirn-Trauma und das offene. Beim geschlossenen ist die Hirnhaut unverletzt. Bei einem offenen ist die Hirnhaut (Dura) verletzt und es kann Hirnwasser (Liquor) austreten. Das Infektionsrisiko steigt dadurch beträchtlich an.

Ganz schwere Fälle, in denen der Verletzte durch einen weitgehenden Verlust der Persönlichkeit oder Fortfall der Empfindungsfähigkeit getroffen worden ist, verlangen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine eigenständige Bewertung dessen, was als Schmerzensgeld angemessen sein kann, um der zentralen Bedeutung dieser Einbußen durch die Zerstörung der Persönlichkeit für die Person gerecht zu werden.

Je nach Schwere des Falls sind von den Gerichten für die Folgen solcher schweren Hirnverletzten zwischen 100.000,- und 750.000,- Euro ausgeurteilt worden. Entscheidend sind die individuellen Beeinträchtigungen sowie eine Vielzahl weiterer Faktoren. Auch der Verschuldensgrad des Schädigers (leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) kann bei der Höhe eine Rolle spielen. Ein Blick in eine Schmerzensgeldtabelle kann Orientierung bieten, reicht aber keinesfalls aus.

Sehen Sie zur Höhe des Ersatzanspruches auch unsere Seite Schmerzensgeld sowie vor allem unsere Schmerzensgeldtabelle, Rubrik „Schädel-Hirn-Trauma“.

Für Schädelhirntrauma 1. Grades oder leichtere Fälle 2. Grades kann sich das Schmerzensgeld auch nur im vierstelligen oder unteren fünfstelligen Euro Bereich bewegen. Pauschale Aussagen verbieten sich hier, es kommt immer auf den individuellen Einzelfall, die konkreten Schmerzen, Lebensbeeinträchtigungen, Dauerschäden und Folgerisiken an.

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Habe ich bei einem Schädelhirntrauma einen Schmerzensgeld- und Schadens­ersatzanspruch?

Grundsätzlich gilt: Sofern ein Dritter (z.B. anderer Verkehrsteilnehmer, Arzt, Klinik) verantwortlich für die Verletzung ist, haben Sie einen Anspruch gegen diesen Schädiger, oftmals steht hinter diesem eine Haftpflichtversicherung, die zahlt. Im Bereich des Autounfalls bzw. Unfalls mit Kraftfahrzeugen besteht meist eine Pflichtversicherung und damit ein Anspruch direkt gegen die Versicherung.

Vertiefend verweisen wir auf unsere Spezialseiten „Unfall“ und vor allem „Verkehrsunfall“.

Sofern ein Arztfehler bzw. Behandlungsfehler zu dem Schädel-Hirn-Trauma geführt hat oder dieses nicht entsprechend den Facharztstandards behandelt wurde, können auch Ansprüche gegenüber dem Arzt und/oder der betreffenden Klinik bestehen.

Lesen sie hierzu bitte unsere Seite „Arzthaftungsrecht“.

Wie kann man die Schäden geltend machen, wie beantragt man die Ersatzleistungen?

Insbesondere bei schweren Fällen sollten die Ansprüche keinesfalls ohne Anwalt geltend gemacht werden. Der Spezialist wird mit der Gegenseite umfangreich verhandeln, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Sollte dies scheitern, bleibt nur der Gang zu Gericht. In den allermeisten Fällen ist eine Klage, das heißt eine gerichtliche Geltendmachung, bei uns nicht erforderlich. Die absolut überwiegende Zahl der Fälle werden erfolgreich ohne den Richter abgeschlossen, in den direkten Verhandlungen mit der Gegenseite. Die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwaltes werden in der Höhe des anerkannten Betrages oder soweit die Gegenseite bei Gericht verliert, vom Schädiger oder dessen Versicherung übernommen.

Hohes Schmerzensgeld – aber wie? In diesem Video erklären wir Ihnen den prinzipiellen Ablauf.

Wir hoch ist der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Schädel-Hirn Trauma?

Das schwere Schädel-Hirn-Trauma begünstigt die Entstehung vielfältiger Komplikationen, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen kognitiver Leistungen und hirnorganischen Störungen führen können: Denken, Fühlen, Riechen, Schmecken, Wahrnehmen, Urteilen, Wollen und Handeln können eingeschränkt sein.

Folgeschäden (auch als Dauerschäden) können sein: Sehstörungen, Sprachstörungen, Schluckstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Epilepsie, Lähmungen, Spastiken, Störungen der Feinmotorik und Persönlichkeitsstörungen.

Ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zieht also zum Ausgleich der schwerwiegenden Lebensbeeinträchtigungen ein hohes Schmerzensgeld nach sich.

Welcher Schadensersatz kommt noch in Betracht?

Neben den immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld § 253 BGB), gibt es noch den materiellen Schadensersatz. Bei Personenschäden kommen in Betracht: Erwerbsschaden / Einkommensschaden, Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse).

Die Ansprüche auf materiellen Schadensersatz bei schweren Schädel-Hirn-Traumata bewegen sich im sechs- bis siebenstelligen Euro Bereich.

Neben unseren Spezialseiten zu jedem dieser Schadensposten, haben wir auch zu all diesen Themen jeweils ein Erklärvideo.

Ein Beispiel soll das verdeutlichen:

Eine dreißigjährige Frau, die im Berufsleben stand und ihren Haushalt führte, wird bei einem Verkehrsunfall verletzt und erleidet ein Schädelhirntrauma. Sie hat Sprachstörungen, kann sich nicht mehr konzentrieren, ist sehr schnell erschöpft. Sie kann nicht mehr arbeiten, den Haushalt nicht mehr führen und wird depressiv.

Sie erhält zum Ausgleich dieser Lebensbeeinträchtigungen einen immateriellen Ersatz (Schmerzensgeld) in Höhe von 170.000,- Euro.

Eine dreißigjährige Geschädigte hat statistisch noch mehr als 53 Jahre zu leben, was 640 Monaten entspricht.

Der Haushaltsführungsschaden beträgt monatlich 900,- Euro. Der lebenslange Schadensersatz für die Beeinträchtigung im Haushalt beläuft sich dann schon auf 576.000,- Euro.

Der Ersatz des Verdienstausfalls (zu erwartender Verdienst gegengerechnet mit Sozialleistungen) in Höhe von 1.600,- Euro monatlich bis zum Rentenalter (444 Monate) ergibt 710.400,- Euro.

Darüber hinaus hat sie Anspruch auf den Ersatz ihrer vermehrten Bedürfnisse, also die Aufwendungen, die sie ohne den Unfall nicht gehabt hätte (etwa: krankengymnastische Übungen, Logopäde, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel, Begleitperson, Fahren zum Arzt). Rechnet man hier bloß einmal sehr moderat mit Kosten von 100,- Euro im Monat summieren sich diese lebenslang zu 64.000,- Euro auf.

Im Laufe ihres Lebens erhält die Geschädigte also mindestens 1.520.000,- an Ausgleichszahlungen.

Wird dieser Betrag kapitalisiert, verringert er sich, dafür erhält ihn die Geschädigte sogleich und kann sich damit (möglicherweise mit Hilfe der Familie) noch eine Zukunft aufbauen.

Was muss der Rechtsanwalt bei Schädel-Hirn-Traumata besonders beachten?

Beeinträchtigungen des Gehirns (hirnorganische Schädigungen) sind oftmals zunächst schwer erkennbar. Hinzu kommt, das noch Jahre nach dem eigentlichen Trauma sich Folgeschäden wie zum Beispiel Epilepsie, Lähmungen und Persönlichkeitsstörungen etc. einstellen können.

Das birgt die Gefahr, dass Ansprüche zu früh und zu gering abgefunden werden und dass etwaige zukünftige Ansprüche nicht ausreichend gesichert werden im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Abfindungserklärungen oder bei der klageweisen Geltendmachung vor Gericht.

Das ist ein Hauptproblem, da es meist schwer oder unmöglich ist, nach einer außergerichtlichen Abfindung oder nach Beendigung eines Prozesses Nachforderungen zu stellen.

Auch aus diesem Grunde sollte so früh wie möglich durch Neurologen und Neuropsychologen eine gutachterliche Abklärung stattfinden.

Was muss sofort nach einem Schädelhirntrauma aufgrund Unfalls medizinisch veranlasst werden?

Schädel-Hirn-Traumata sind für den größten Anteil der Todesfälle bei Verkehrsunfällen verantwortlich.

Die Überlebenschance der Betroffenen hängt maßgeblich von der Zeit und Qualität der Erstversorgung ab. Innerhalb einer Stunde („golden hour“) sollte der Patient in eine Spezialklinik verlegt werden, wo das besondere Augenmerk der Entwicklung des Hirndrucks gilt.

Bei einer unfallbedingten Zunahme des Hirnvolumens von mehr als sechs Prozent steigt der Hirndruck an. Kann er medikamentös nicht in den Griff bekommen werden, müssen Schädeldecke und Hirnhaut des Patienten geöffnet werden (Trepanation). Nachdem der Hirndruck zurückgegangen ist, wird der Defekt geschlossen.

Fazit

Insbesondere bei schweren Verletzungen des Gehirns können hohe Schmerzensgelder und Schadensersatzleistungen in Betracht kommen, entscheidend sind jedoch der Schweregrad des Traumas und die individuellen Beeinträchtigungen.

Gerade aufgrund der für Dritte oft schwer erkennbaren Symptome und der drohendenden Spätfolgen, bedarf es der Begleitung hoch spezialisierter Rechtsanwälte und frühzeitiger Abklärung durch Sachverständige.

Erklärvideos zu Schmerzensgeld und Schadensersatz

Unsere von uns selbst ausgearbeiteten Erklärvideos geben Ihnen einen Überblick über die immense Höhe bei der Regulierung der infrage kommenden Schadensposten, etwa der Pflegekosten, des Erwerbsschadens, dem behindertengerechten Umbau von Immobilie und Auto, gleichfalls enthalten sie auch praktische Tipps:

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