Fachanwalt für Verkehrsrecht
FAQ – Verkehrsunfälle
10 Fragen und Antwortern zu Verkehrsunfällen
Diese komprimierten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht sollen einen kurzen und knappen Querschnitt über die Materie ermöglichen und dazu anregen, sich ergänzend zu informieren, beispielsweise hier: Verkehrsunfallrecht.
In Deutschland gibt es jedes Jahr etwa 300.000 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle mit Personenschäden, also Unfälle in denen nicht nur ein Sachschaden vorliegt, sondern auch Menschen verletzt werden. Als spezialisierte Anwälte bearbeiten wir seit vielen Jahren die Ansprüche gegen die Versicherer, die sich aus den Verletzungen der Geschädigten ergeben. Bei Personengroßschäden muss die Versicherung oft hohe Summen als Schadenersatz zahlen. Bei schweren Verletzungen muss der Versicherer nämlich nicht nur ein Schmerzensgeld zahlen, sondern zusätzlich auch den Haushaltsführungsschaden, den Erwerbsschaden und jeglichen Mehrbedarf, der aus dem Unfall entsteht. Umfassendere Informationen zu Verkehrsunfällen finden Sie auf unserer Seite hier:
- Verkehrsunfälle
- Wir haben für alle Schadensposten Erklärvideos angefertigt, die auch praktische Tipps enthalten: Erklärvideos
- Auf unserer Homepage halten wir auch eine Schmerzensgeldtabelle (für schwere Schäden) bereit, so dass Sie sich über die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs informieren können: Schmerzensgeldtabelle
Es ist immer sinnvoll, sich von einem Fachmann beraten und vertreten zu lassen. Liegt allerdings ein größerer Personenschaden vor, bei dem es um körperliche Dauerschäden Folgeschäden geht, reicht ein „einfacher“ Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht aus. Der Geschädigte benötigt einen Spezialisten, einen Anwalt für Unfallrecht. Nur Rechtsanwälte die sich jahrelang mit der Thematik des Personenschadens beschäftigen, sind in der Lage, alle relevanten Schadensposten so zu berechnen und eventuell zu kapitalisieren (abzuzinsen), dass schwerstgeschädigte und eventuell pflegebedürftige Geschädigte mit den ausgehandelten oder bei Gericht eingeklagten Beträgen für ihr weiteres Leben zurecht kommen. Es handelt sich bei Personenschäden vornehmlich um folgende Schadensposten: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten und sonstige vermehrte Bedürfnisse (etwa behindertengerechter Umbau des Hauses). Keiner dieser Posten darf vergessen oder falsch berechnet werden. Es geht bei schweren Personenschäden um sehr viel Geld.
Es kann also durchaus lohnen, über einen Anwaltswechsel nachzudenken.
- Schauen Sie unser Video zum Thema Anwaltswechsel. Es kostet Sie nur 1 Minute und 38 Sekunden ihrer Zeit und enthält sehr viele Informationen aus über 20 Jahren Erfahrungen in der Praxis: Ein Anwaltswechsel kann sich lohnen und ist zu jeder Zeit möglich!
- Einen umfangreichen Text zum Thema Rund um den Verkehrsunfall finden Sie hier: Verkehrszivilrecht
- Wir sind Spezialisten für Schmerzensgeld. Schauen Sie in unsere Schmerzensgeldtabelle.
- Wir halten auf unserer Homepage zwei Erklärvideos zum Schmerzensgeld bereit:
Als Spezialisten für Unfälle und Schmerzensgeld geben wir auf unserer Homepage ALLE Antworten auf ALLE Fragen zum Thema Schmerzensgeld, wie etwa zur Bemessung des Schmerzensgeldes an Hand der Lebensbeeinträchtigungen des Geschädigten, der Berechnung des Schmerzensgeldes, der Vererbbarkeit des Schmerzensgeldes, der Anrechenbarkeit des Schmerzensgeldes, der Frage des Teilschmerzensgeldes, der Schmerzensgeldrente, sowie der Verjährung des Schmerzensgeldanspruchs. Es sind 70 Antworten! auf 70 schwierige Fragen. Sollten wider Erwarten Fragen offengeblieben sein, können Sie gerne unserer Fachanwaltskanzlei befragen, per Mail, Telefon oder Brief. Antworten zum Schmerzensgeld
Opfer von Verkehrsunfällen mit Personenschaden haben Anspruch auf Schmerzensgeld. Schmerzensgeldtabellen können hilfreich sein, um einen ersten Überblick zu bekommen, welcher Schmerzensgeldbetrag für bestimmte Verletzungen in Betracht kommt. Wir haben eine Tabelle erstellt, die sich ausschließlich mit schweren Schäden auseinandersetzt, etwa: Schädel-Hirn-Traumata, Querschnittlähmungen oder Verbrennungen. Wie bei Schmerzensgeldtabellen üblich wird in der Tabelle dargestellt: der Fall selbst, die Lebensbeeinträchtigungen, dann die Besonderheiten und es findet sich natürlich auch der Schmerzensgeldbetrag und das Gericht, das ihn ausgeurteilt hat (Fundstelle mit Aktenzeichen und Datum der Entscheidung). Die Schmerzensgeldbeträge älterer Entscheidungen haben wir an die Geldentwertung angepasst (Indexanpassung). Schmerzensgeldtabelle
Wir halten auf unserer Homepage zwei Erklärvideos zum Schmerzensgeld bereit:
Geschädigte fragen sich oft, welche Ansprüche sie als Opfer eines Verkehrsunfalls geltend machen können. Bei schweren Verletzungen muss nämlich nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld (immaterieller Ersatz) gezahlt werden, sondern darüber hinaus auch der Ausfall im Haushalt (Haushaltsführungsschaden), den entgangenen Verdienst (Erwerbsschaden) und die vermehrten Bedürfnisse (Mehrbedarfsschaden) ersetzt werden. Wir haben alle (materiellen) Schadensposten für Sie mit Erklärvideos erläutert:
- Erklärvideos
- Der Ablauf der außergerichtlichen Einigung: Hohes Schmerzensgeld bekommen – aber wie?
- Die Schmerzensgeldbemessung: Schmerzensgeld – wie viel erhalte ich?
- Die Berechung des Haushaltsführungsschadens: Haushaltsführungsschaden oft höher als Schmerzensgeld!
- Die Berechnung des Verdienstausfalls: Erwerbsschaden – richtig berechnen!
- Die Geltendmachung der Vermehrten Bedürfnisse (Mehrbedarfsschaden): Mehrbedarfsschaden / Pflegekosten – Der höchste Schadensposten!
- Der Wechsel zum Spezialisten: Anwaltswechsel – es lohnt sich!
Dem Opfer eines Verkehrsunfalls oder Behandlungsfehlers müssen alle Kosten ersetzt werden, die aufgrund der Gesundheitsbeeinträchtigungen entstehen.
Der sogenannte Mehrbedarfsschaden umfasst vielerlei Positionen. Wie sich aus dem Namen erklärt, sind alle Kosten zu ersetzen, die ein Geschädigter MEHR hat, als eine gesunde Person.
Dazu gehören insbesondere die Kosten für Therapien, Arztbesuche, Hilfsmittel, auch orthopädische Hilfsmittel und Sonderanfertigungen, Arzneimittel, Krankengymnastik, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs, Fahrtkosten, Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung; hierbei muss auch die Wartung und Renovierung der behindertengerechten Umbauten (etwa Treppenlifter oder behindertengerechtes Badezimmer) übernommen werden bis zum Lebensende.
Der wichtigste Posten des Mehrbedarfs sind die Pflegeleistungen. Der Geschädigte ist nicht gehalten, hier die für den Verursacher preiswerteste Lösung zu wählen. Er kann darauf bestehen, nicht in einem Pflegeheim, sondern zu Hause in der gewohnten Umgebung, etwa von Angehörigen, gepflegt zu werden, auch wenn dies erheblich teurer sein sollte. Der Bundesgerichtshof setzt hier ausdrücklich keine Obergrenze (BGH, Urteil vom 28.08.18 – VI ZR 518/16). Bei Schwerstpflegefällen können über ein langes Leben leicht zehn Millionen Euro und mehr zusammenkommen. Die Besprechung dieser außerordentlich wichtigen höchstrichterlichen Entscheidung finden Sie hier: Auch höchste Pflegekosten müssen übernommen werden
Zu dem Mehrbedarfsschaden und den Pflegekosten halten wir auch ein Erklärvideo für Sie auf unserer Homepage bereit: Mehrbedarfsschaden / Pflegekosten – Der höchste Schadensposten!
In Deutschland gibt es aufgrund von Unfällen jährlich etwa 250.000 Fälle von Schädel-Hirn-Traumata. Meist heilen die Verletzungen, besonders bei Grad I (leicht) und Grad II (mittel) folgenlos wieder ab. Selbst bei schwersten Schädel-Hirn-Traumata (Grad III = schwer) ist es möglich, dass kein Schaden zurückbleibt. Es ist aber auch möglich, dass schwerste Folgeschäden verbleiben. Es ist sogar möglich, dass die schwerste Verletzungsfolge, die ein Mensch überhaupt erleiden kann, eintritt: das apallische Syndrom (Wachkoma = Syndrom reaktionsloser Wachheit).
Diese Verletzung rechtfertigt in Deutschland einen höchsten immateriellen Ersatz (Schmerzensgeld). Je nach Landstrich des urteilenden Gerichts zwischen 500.000,- und 700.000,- €. Das ist noch der kleinste Schadensposten. Bei dieser schwerwiegenden Verletzung entstehen enorme Pflegekosten. Wenn der Verletzte zu Hause gepflegt wird, was nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sein (oder das seiner Angehörigen) gutes Recht ist, dann entstehen sehr hohe Kosten. Monatlich können sich diese auf 15.000-20.000 € belaufen. Das sind 180.000,- bis 240.000,- € im Jahr. Nehmen wir an, ein junges Mädchen wird mit 15 Jahren bei einem Verkehrsunfall ohne Mitverschulden schwerstverletzt und fällt in das Wachkoma. Sie muss nicht künstlich beatmet werden. In solchen Fällen haben die Betroffenen bei guter Pflege meist keine verkürzte Lebenserwartung. Statistisch hat das Mädchen nach der aktuellen Sterbetafel noch eine Lebenserwartung von 68,5 Jahren. Für das gesamte Leben fallen also Pflegekosten (Mehrbedarfsschaden) in Höhe von 15.570.000,- €-16.440.000,- € an.
Das sind die finanziellen Dimensionen eines sehr großen Personenschadens.
Auf unserer Homepage halten wir für Sie einen ausführlichen Text über die Verletzungsart des Schädel-Hirn-Traumas bereit: Ansprüche bei Schädel-Hirn-Trauma
Auch in unserer Schmerzensgeldtabelle haben wir eine extra Rubrik für Schädel-Hirn-Traumata: Schmerzensgeldtabelle Schädel-Hirn-Trauma
Die Querschnittlähmung ist (je höher sie in der Wirbelsäule liegt) eine der schwersten denkbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die ein Mensch erleiden kann. Das Querschnittsyndrom kann einhergehen mit Lähmungen, Sensibilitätsstörungen, Störungen des Schmerzempfindens, Kreislaufstörungen, Muskelstörungen und Blasen- und Darmentleerungsstörungen (Inkontinenz).
Aus diesem Grunde fallen selbst bei inkompletten Querschnittlähmungen (der Geschädigte kann sich eingeschränkt bewegen) alle denkbaren Schadensposten eines schweren Personenschadensfalls an:
- Schmerzensgeld,
- Mehrbedarfsschaden: Pflegekosten,
- Umbau, behindertengerechter des Wohnumfeldes,
- Haushaltsführungsschaden,
- Erwerbsschaden (Verdienstausfall).
Bei allen diesen Schadensposten kommen bei einem so schweren Gesundheitsschaden (insbesondere bei einer kompletten Querschnittlähmung) höchste Summen zusammen. So ist nicht nur das Schmerzensgeld bei dieser Verletzungsart sehr hoch, sondern insbesondere auch die Pflegekosten. Hierbei gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass die Kosten der Pflege zu Hause nicht begrenzt werden dürfen, selbst dann, wenn sie um ein Vielfaches höher sind, als die Pflegekosten in einem Heim. Der pflegebedürftige hat nämlich einen Anspruch darauf, in seinem vertrauten Wohnumfeld zu bleiben, wenn er das möchte, sagt der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 28.08.18 – VI ZR 518/16). Die Besprechung dieser außerordentlich wichtigen höchstrichterlichen Entscheidung finden Sie hier: Auch höchste Pflegekosten müssen übernommen werden
Zu dem Mehrbedarfsschaden und den Pflegekosten halten wir auch ein Erklärvideo für Sie auf unserer Homepage bereit: Mehrbedarfsschaden / Pflegekosten – Der höchste Schadensposten!
Zu der Verletzungsart der Querschnittlähmung (oft Querschnittslähmung geschrieben) halten wir auf unserer Homepage auch einen längeren Text bereit: Querschnittlähmung
Außerdem haben wir in unserer Schmerzensgeldtabelle für schwere Verletzungsarten und Personenschäden eine eigene Rubrik für die Querschnittlähmung: Schmerzensgeldtabelle Querschnittlähmung
Brandverletzungen sind schmerzhaft und langwierig in der Behandlung. Verbrennungen führen zu schwersten Lebensbeeinträchtigungen, die mit Schmerzensgeld ausgeglichen werden müssen. Bei schweren Brandverletzungen werden hohe Schmerzensgelder zugesprochen. Schwere Brandverletzungen ziehen auch materielle Schadensersatzansprüche nach sich, etwa einen Haushaltsführungsschaden (etwa bei Verbrennungen an den Händen!), Verdienstausfall bei Leistungsminderung oder Aufgabe des Berufs, und Mehrbedarfsschaden, beispielsweise für Arztfahrten, Physiotherapie, Massagen oder Lymphdränagen. In ganz schwerwiegenden Fällen kommen Pflegekosten hinzu.
Auf unserer Homepage halten wir einen weiterführenden Informationstext über die Verletzungsart Verbrennungen bereit: Verbrennungen als Verletzung
In unserer Schmerzensgeldtabelle haben wir eine Rubrik für schwere Verbrennungen: Schmerzensgeld Verbrennungen
Motorradunfälle sind außerordentlich verletzungsträchtig! Während Verkehrsteilnehmer in einem Auto bei Unfällen relativ gut geschützt sind (aufgrund des technischen Fortschritts sogar immer besser), sind Motorradfahrer nur wenig geschützt. Besonders dramatisch wird es beim Fahren ohne Helm oder ohne geeignete Schutzkleidung und Stiefel. Aber selbst mit allen Sicherheitsvorkehrungen sind die Verletzungen bei Motorradunfällen oft außerordentlich schwerwiegend. 70 Prozent der Motorradfahrer werden bei Unfällen schwer verletzt. Motorradunfälle sind häufig Personengroßschäden! Auch die Todesrate ist relativ hoch. Bei schwerwiegenden Verletzungen müssen alle vier Schadensposten des Personenschadensrechts geltend gemacht werden:
- Schmerzensgeld ,
- Haushaltsführungsschaden ,
- Verdienstausfall ,
- Mehrbedarfsschaden : Arztbesuche, Pflegekosten, Hilfsmittel, behindertengerechter Umbau von Haus oder Wohnung.
Ein Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall mindert die Höhe der Ansprüche des Geschädigten. Im Straßenverkehr ist es sogar häufig, dass ein Mitverschulden vorliegt, oder dass Halter und Fahrzeugführer allein für die Betriebsgefahr des Fahrzeuges mit einem prozentualen Anteil haften. Bei Straßenverkehrsunfällen ist es oftmals ein Hauptproblem, besonders bei schweren Personenschäden. Die Rechtsprechung ist dazu übergegangen für bestimmte Unfallsituationen Haftungsquoten herauszubilden. Darüber gibt es dann ganze Bücher, in denen man die Quote nachschlagen kann. Die Quoten sind unterschiedlich, je nach Besonderheit des Unfalls und den an ihm Beteiligten: PKW, Fußgänger Radfahrer, Straßenbahn, Feuerwehrwagen, Lastwagen, Zug, Polizeiauto, Krankenwagen, Motorradfahrer. Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts ergibt mindestens ein Viertel Mitverschulden; Mitfahren bei einem erkennbar alkoholisierten Fahrer zieht ein Drittel Mitverschulden nach sich. Fährt der Radfahrer auf der falschen Straßenseite geht die Rechtsrechung von einem Drittel bis zwei Drittel Haftungsquote zuungunsten des Radfahrers aus.
Mitverschulden ist deshalb ein großes Problem bei Personenschwerstschäden: Bei schweren Personenschäden wird mit hohen Summen reguliert. Soll ein Schwerstverletzter beispielsweise mit 1,8 Millionen € abgefunden werden und ist ihm wegen des Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes ein Viertel Mitverschulden auferlegt worden, so kostet ihn das 450.000,- Euro.
Einen weitergehenden Einstieg in das Thema, mit umfangreichen Informationen enthält unsere Besprechung eines Gerichtsurteils, in dem es um die Abwägung der Haftungsquote bei einem Verstoß des Beifahrers gegen die Anschnallpflicht und der schweren Alkoholisierung des Fahrers ging: Mitverschulden wegen Verstoßes gegen die Gurtpflicht
Auch diese Entscheidungsbesprechung führt das Thema Mitverschulden weiter aus und zeigt die Gefährlichkeit von Motorradunfällen: Mitverschulden aufgrund unangemessener Motorradkleidung
Für einen Traktorunfall halten wir diese interessante Urteilsbesprechung vor: Mitverschulden und Betriebsgefahr bei Überholvorgang
Eine Haftungsquote ohne Verschulden beider Seiten ist Thema dieser Urteilsbesprechung: Haftungsquote aus Gefährdungshaftung bei einem Unfall unter Beteiligung eines PKW und eines Pferdes